die Gleichberechtigung für Homosexuelle umzusetzen:
Homosexuellen Beamten mit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft steht kein Zuschlag wie Ehepaaren zu. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die Lebenspartnerschaft sei keine Ehe, sondern ein eigenständiger Familienstand, entschieden die Richter. Der Gesetzgeber könne die Ehe gegenüber anderen Lebensgemeinschaften bei der Besoldung begünstigen. Dies verstoße weder gegen den Gleichheitsgrundsatz noch gegen das Diskriminierungsverbot nach Europarecht. (Az.: BVerwG 2 C 43.04).
Selten eine so an den Haaren herbeigezogene Begründung gelesen. Wir definieren einfach das ganze wie es uns passt, das spart dem Staat Geld und scheiss auf die Gleichberechtigung von Homosexuellen. Diskriminierung findet nicht nur dann statt, wenn man eine einzelne Gruppe schlechter stellt als die anderen - sondern auch, wenn man eine einzelne Gruppe besser stellt als die anderen. Das der Gesetzgeber eine Hetero-Ehe besser stellen darf als eine Homo-Ehe ist absurd - und genau der Grund, warum die eingetragene Lebenspartnerschaft eben kein vollwertiger Gegenpart zur Ehe ist, auch wenn mancher Politiker was anderes behauptet.
daniel poelzleithner Feb. 15, 2006, 8:12 p.m.
Hingebogen wird sowieso alles, wie es Geld bringt.
Ob man als Arbeitsloser mit einer Freundin in einer WG oder mit seiner Partnerin zusammenwohnt macht keinen Unterschied, noch ob man verheiratet ist oder nicht. Behandelt wird es als Eheähnliche Gemeinschaft und Geld wird trotz des Hungerbetrags noch weiter gekürzt. Aber wehe man möchte auf dieses Recht auch als Steuerzahler anwenden...
Wies halt gerade am besten ist, für das Staatskässchen....