Wohin Abmahnwahn und vorauseilender Gehorsam führen können

hat gerade die FFII gemerkt: Nutzwerk ließ FFII.org abschalten (etwas mehr Infos wie üblich bei Heise).

Nun war zwar die entsprechende IP-Adresse durchweg erreichbar, doch der als technischer Ansprechpartner für die Domain FFII.org eingetragen DNS-Provider kam der Forderung Nutzwerks nach und schaltete die Domain FFII.org am vergangenen Freitag Nachmittag ab. Die Namensauflösung von FFII.org sowie entsprechender Subdomains funktionierte vorübergehend nicht. Nach einer Intervention des FFII hat der DNS-Provider die Domain am Abend des gleichen Tages aber wieder frei geschaltet und will Nutzwerk um eine Präzisierung des Ansinnens bitten, so FFII-Vorstand Hartmut Pilch gegenüber Golem.de.

Ein echtes Dilemma: Dienstleister wollen sich selber schützen und leider wird durch das Teledienstgesetz eben diesen Dienstleistern das Leben schwer gemacht: auf Inhalte hingewiesen die einen Rechtsverstoß darstellen muss man diese Inhalte unverzüglich entfernen. Nur wie will man beurteilen ob Inhalte jetzt einen Rechtsverstoß darstellen? Ganz besonders wenn es um solche Sachen wie bei Nutzwerk gehen - wo kritische Berichterstattung von der Firma als Rechtsverstoß definiert wird?

Letzten Endes wird so den Firmen ein Zensurmittel in die Hand gegeben, ohne den Dienstleistern (und natürlich den Seitenbetreibern selber!) vernünftige Möglichkeiten zur Abwehr zu geben. Wie soll sich ein kleinerer Provider zum Beispiel vor Abmahnungen mit absurden Streitwerten - wie sie z.B. von der Musikindustrie mit Vorliebe eingesetzt werden - schützen? Rechtsschutzversicherungen helfen da nicht.

Kein Wunder das mancher Provider in dem Fall im vorauseilenden Gehorsam die richtige Strategie sieht - er verliert so maximal den Kunden den er abgeschaltet hat, eventuell ein bischen negative Presse, aber den Kampf gegen eine Firma mit überzogenen Vorstellungen aufnehmen, dabei kann er nicht viel gewinnen.

Wer dann so wie ich im Vorstand eines privat betriebenen Providers sitzt, der kommt bei solchen Entwicklungen schon ins Grübeln, was eigentlich die Zielsetzung dieser Gesetzesänderungen im Zuge des Teledienstgesetzes wirklich war ...

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