Gericht: E-Mail-Abmahnungen sind zulässig - immer wenn ein Beitrag mit "Das Hamburger Landgericht" beginnt, weiss ich schon, da gibts wieder Blödsinn von der technisch inkompetentesten Stelle unter den Landgerichten. Wie gut, das es da noch Instanzen drüber gibt, die dann doch nicht mehr ganz so oft durch solchen Dummfug auffallen. Die Abmahnanwälte wird es sicherlich freuen, das sie demnächst einfach nur an irgendwelche veralteten Mailadressen oder wohin auch immer schreiben brauchen - ist doch wurscht, ist ja zugestellt ...
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