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Innenministerium sperrt Herausgabe der Buback-Akten | Jan. 18, 2008, 7:31 p.m. | |
Innenministerium sperrt Herausgabe der Buback-Akten - und prompt fragt man sich natürlich, was in den Akten steht, das sie nicht an die eigene Bundesstaatsanwaltschaft gegeben werden darf ... die Verweigerung bedeutet ja, dass diese Akten "dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde". Hmm. Sehr interessant. | ||
Bananenrepublik, Recht |