OLG Hamburg: RapidShare haftet als Mitstörer für Urheberrechtsverletzungen - neues aus Internet-Schildbürga. "Dazu könne RapidShare etwa eine Nutzung des eigenen Dienstes mit dynamischen IP-Adressen ausschließen und die Nutzer verpflichten, statische IP-Adressen ohne Zwischenschaltung eines Proxy-Servers zu verwenden." - klar, weil es gibt ja auch reihenweise statische IPs für Benutzer mit dynamischer Einwahl. Wobei hier der Esel das Kamel tritt: Rapidshare ist alles andere als rapid, wenn man nicht schon registriert ist, und IMO wirklich verzichtbar. Genauso wie die Meinung des OLG Hamburg über diverse Internet-Themen.
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