Das Landgericht Flensburg stärkt die Position der Provider gegen Überwachungsforderungen - aber wie lange wird das halten, anbetracht der Aktivitäten der EU und unser Bundesjustiz-Inkompetenz?
"Unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt" könne von einem Zugangsanbieter verlangt werden, "irgendwelche Daten oder Informationen zu speichern", stellt das Gericht aus dem hohen Norden klar.