Sorry, aber der Richter am Landgericht Hamburg hat wohl die aktuelle Rechtslage sehr seltsam ausgelegt:
Die Kammer erklärte, sie sei überzeugt, dass der Verlag allein durch die Verbreitung auch ohne Kenntnis für die im Forum geäußerten Inhalte haftbar zu machen sei. Er könne schließlich die Texte vorher automatisch oder manuell prüfen. So wie der Verlag das Forum bisher betreibe, fordere er Rechtsverletzungen sogar potenziell heraus, betonte ein Richter. Es sei nicht hinnehmbar, dass "die in ihren Rechten Verletzten Ihnen hinterherrennen müssen". Den Einwand des Verlags, dass eine automatische Filterung erwiesenermaßen nicht funktioniere und eine manuelle Prüfung jedes Beitrags angesichts von über 200.000 Postings pro Monat schlicht nicht zu leisten sei, ließ die Kammer nicht gelten.
Komisch, das der Gesetzgeber was ganz anderes ins Gesetz geschrieben hat - das ausdrücklich eben erst die Kenntnis zur Aktion zwingt. Und diese alberne Technikgläubigkeit, man könne sowas automatisch ausfiltern - technische Kompetenz hat der Richter wirklich nicht bewiesen.
Hoffentlich wird sich Heise passend dagegen wehren und hoffentlich etwas besser abschneiden als z.B. bei der "Link auf Brenner Software" Geschichte ...
sec Dec. 6, 2005, 1:45 p.m.
Mich wurmt ja, dass da der Syndikus seine Finger im Spiel hat. Ich hoffe mal, das Urteil wird nicht bestätigt.. dann kann das halbe Internet zumachen...
Dr. Dean Dec. 8, 2005, 6:57 p.m.
Was das Urteil des Hamburger Hamburger Landesgerichts angeht, glaube ich Entwarnung (hier) geben zu können.