Würde das Frankfurter Urteil nicht mit dem Urteil vom EUGh kollidieren? Also müssten die Überstunden als Pflichtbestandteil nicht explizit im Vertrag erwähnt werden? Klar, bisher ist es nur ein EUGh Urteil, von daher natürlich nicht bindend solange nicht ein entsprechendes nationales Gesetz existiert. Aber irgendwie scheint es ja doch durchaus schon Eingang gefunden zu haben, wenn man sich die vielen Verweise auf dieses Thema in Google anguckt.
Und auch damit deckt sich das Urteil aus Frankfurt nicht. Oder die Süddeutsche hat vielleicht ein wichtiges Detail unterschlagen - denn nach Notfall oder aussergewöhnlicher betrieblicher Situation klingt diese Aktenüberführung nicht für mich. Und davon das der Mitarbeiter einen expliziten Hinweis auf die Überstundenpflicht gehabt hätte auch nicht.
Klar, ich bin kein Anwalt und daher wohl kaum geeignet die seltsamen Gedankengänge von Richtern und Anwälten nachzuvollziehen, nur irgendwie schwirrt mir eben das im Kopf rum was beim ARD Ratgeber steht - und das ist ziemlich das Gegenteil zu dem was im Urteil in Frankfurt laut Süddeutsche steht ...