Bundesgerichtshof hebt Freisprüche im Mannesmann-Prozess auf
Der 3. Strafsenat am Bundesgerichtshof (BGH) folgte damit dem Antrag der Bundesanwaltschaft, die bereits im Mai die Aufhebung der Freisprüche gefordert hatte. Die Urteile würden einer "rechtlichen Prüfung nicht standhalten", hieß es damals. Bei den umstrittenen Prämienzahlungen habe es sich "um strafrechtlich relevante Tatbestände" gehandelt. Die Geldzahlungen seien allein "im Interesse der Zahlungsempfänger" begründet gewesen. Die Angeklagten hätten ihre "Vermögensbetreuungspflicht" so "gravierend" verletzt, dass der Tatbestand der Untreue durchaus erfüllt sei.
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