"Was die Rechtskenntnisse angeht, besteht bei Innenminister Friedrich – immerhin Jurist – allerdings noch erheblicher Nachholbedarf." via Internet-Law » Friedrich uns graut vor Dir.
recht
"Wir benötigen manchmal Ihre Erlaubnis, um das zu tun, was Sie uns mit Ihren Daten bitten, zum Beispiel Hosting, Öffentlichmachen oder Teilen Ihrer Dateien. Durch das Einreichen Ihrer Daten an die Services erteilen Sie uns und denen, mit denen wir zusammenarbeiten, um die Services bereitzustellen, weltweit nicht-exklusive, gebührenfreie, unterlizenzierbare Rechte zur Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung, Vorbereitung abgeleiteter Werke wie Übersetzungen oder Formatumwandlungen, Aufführung oder öffentliche Wiedergabe dieser Daten, soweit dies für den Service vernünftigerweise erforderlich ist. Diese Lizenz dient ausschließlich dazu, uns die technische Verwaltung, Anzeige und den Betrieb der Services zu ermöglichen. Sie müssen sicherstellen, dass Sie die Rechte haben, die Sie benötigen, um uns diese Erlaubnis zu erteilen." - weil sicherlich wieder haufenweise halbinformierter Unfug geschrieben werden wird, nachdem Dropbox die ToS leichter lesbar und vervollständigt hat, hier der wichtige Punkt nochmal rausgegriffen. Nicht dass ich mich der Illusion hingebe das würde die halbinformierten Unfugposts verhindern, aber wenigstens kann ich dann einfach auf die passende Stelle zeigen.
Secret texts 'key to Julian Assange case' - oder "nur weil du paranoid bist heisst das nicht, das nicht doch jemand versucht dich in die Pfanne zu hauen". Das ganze sieht jedenfalls immer mehr nach einem Feldzug der derzeitig ermittelnden Staatsanwältin aus und immer weniger wie ein rechtsstaatliches Vorgehen. Aber wie ein schwedischer Bekannter lakonisch kommentierte: "wir schmeissen auch Leute ins Gefängnis, die Links auf Files ins Web stellen, die Links auf illegale Downloads enthalten".
The Risks of Cloud: Lessons from Wikileaks - Simon Says.... Zusammenfassung der Aktionen gegen Wikileaks und was diese für Business im Web bedeuten. Denn das, was der Wau Holland Stiftung mit PayPal passiert ist (denen ist nämlich das PayPal gesperrt worden, nicht Wikileaks) kann auch jedem anderen passieren, wenn wem deine Nase nicht passt. Ohne auch nur einen rudimentären Rechtsweg. Da wird einfach mal behauptet die ToS wären nicht eingehalten worden. Und auch selber hosten hilft nicht wirklich denn man ist immer noch von vielen anderen abhängig (der Laden wo der Server läuft, die Domains ...). Komischerweise wird diese Willkür im Netz nie erwähnt, wenn Politiker vom schlimmen "rechtsfreien Raum Internet" schwafeln.
Wau-Holland-Stiftung: Geldgebern von Wikileaks drohen Sanktionen. Liegt aber eigentlich weniger an Wikileaks als an der Torfnasigkeit der Stiftung. Rechenschaftsberichte sind für Stiftungen übliches Geschäft, wenn man sowas einfach weglässt, kanns schon mal - erwartbaren - Ärger mit den Behörden geben.
Harte Kritik an französischem Concorde-Urteil. Ok, dass Continental Schuld hat, ist sicherlich klar - war schliesslich ihr Flugzeug, das schlecht gewartet war. Bei 113 Toten ist allerdings wohl nur für sarkasmustriefende Kabarettisten nachvollziehbar, dass diese Gesellschaft dann 200000 Euro Strafe zahlt - aber 1 Million Euro an Air France für den Imageschaden. Passt dann ja auch, dass der Mechaniker, der - möglicherweise mit mangelnder Sorgfalt, aber eben als Mechaniker schlicht ein Angestellter - seinen Job gemacht hat und eine Lamelle an das Flugzeug drangenietet hat in den Knast wandert. Komische Welt.
Gericht: E-Mail-Abmahnungen sind zulässig - immer wenn ein Beitrag mit "Das Hamburger Landgericht" beginnt, weiss ich schon, da gibts wieder Blödsinn von der technisch inkompetentesten Stelle unter den Landgerichten. Wie gut, das es da noch Instanzen drüber gibt, die dann doch nicht mehr ganz so oft durch solchen Dummfug auffallen. Die Abmahnanwälte wird es sicherlich freuen, das sie demnächst einfach nur an irgendwelche veralteten Mailadressen oder wohin auch immer schreiben brauchen - ist doch wurscht, ist ja zugestellt ...
Abmahnanwältin Günther wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt - zeichnet sich da so langsam das Ende der Abzock-Abmahnungen ab?
Roman Polanski - da Johnny die Kommentare geschlossen hat, mein Kommentar hier. Polanski hat zugegeben die Vergewaltigung durchgeführt zu haben und gewusst zu haben, wie alt sie ist. Nein, Geschlechtsverkehr und Analverkehr mit einem 13-jährigen Mädchen das man vorher mit Drogen gefügig macht ist nicht "Verführung". Das jetzt haufenweise Leute aus der Filmbranche auf die Barrikaden gehen und meinen sowas sollte einfach vergessen werden, ist absurd. Nein, auch die Tatsache, dass das Opfer ihm mittlerweile verziehen hat, ändert nichts. Er hat es getan. Er hat es selber zugegeben. Da gibt es keine Diskussion über das "ob", sondern nur noch über das "wie viel" - Jahre im Knast. Verdammt noch mal, er hat eine Minderjährige vergewaltigt. Wieso wollt ihr so jemanden verteidigen? Dieses Eintreten für Polanski ist ein Schlag ins Gesicht jedes vergewaltigten und missbrauchten Mädchens.
Hausdurchsuchung bei Forenbetreiber rechtswidrig - "Allein die Tatsache, dass in einem Internetforum von Dritten möglicherweise Links auf Raubkopien angeboten werden, rechtfertigt noch keine Hausdurchsuchung bei dem Betreiber dieses Forums." - sagt das Bundesverfassungsgericht. Was ja auch logisch ist, die Foren werden ja wohl in der Regel nicht von Heimrechnern aus betrieben, sondern von Servern. Aber das verstehen manche der übereifrigen "Rechtesicherer" scheinbar immer noch nicht ... (und wieder, wieso muss uns dauernd das Bundesverfassungsgericht vor Sachen schützen, die jedem Deppen mit halbem Verstand eigentlich klar sein sollten?)
OLG Hamburg schränkt Forenhaftung ein - na, wenn noch ein paar Urteile des LG Hamburg kassiert werden, könnte der Unfug ja bald mal aufhören, dass Abmahner besonders gerne dorthin gehen ...
Bundesverfassungsgericht entscheidet gegen Wahlcomputer - ein Sieg der Vernunft über die Pfennigfuchser an der Wahlurne. Ja, mag sein, Wahlen sind teuer in der Durchführung. Aber wenn wir die Grundsätze freier, demokratischer und überprüfbarer Wahlen über Bord kippen, nur weil da ein paar Euros draufgehen, können wir auch gleich den ganzen Staat zu machen. Sehr schade, dass in letzter Zeit generell immer erst das Verfassungsgericht dem Wahnsinn aus Berlin einen Riegel vorschieben muss. Man sollte eigentlich meinen, dass diese Prolethiker in Berlin, die ja einen Eid auf die Verfassung ablegen müssen, wen Sie ihre Ministerämter antreten, die Verfassung auch tatsächlich kennen würden ...
Gravenreuth muss in Haft - "Unter Einbeziehung einer weiteren Strafe wurde Gravenreuth zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Die Strafe wurde vom Landgericht Berlin nicht zur Bewährung ausgesetzt, da "dem Angeklagten [...] nicht mit hinreichender Sicherheit eine positive Legal- und Sozialprognose [aus]gestellt werden" kann, so das Gericht im September 2008." - und jetzt ist es rechtskräftig. Ich glaube, heute abend werde ich dem Urteil zu Ehren ein Fläschchen Sherry öffnen!
Richter: Wahlcomputer unsicher - "Mehrere Richter kritisierten am Dienstag in der mündlichen Verhandlung des Gerichts in Karlsruhe, dass mit den derzeitigen Systemen weder die korrekte Speicherung der abgegebenen Stimmen noch deren Auszählung kontrolliert werden könne." - was ist so schwer daran zu verstehen, dass Prolethiker immer noch dagegen argumentieren?
OLG Hamburg: RapidShare haftet als Mitstörer für Urheberrechtsverletzungen - neues aus Internet-Schildbürga. "Dazu könne RapidShare etwa eine Nutzung des eigenen Dienstes mit dynamischen IP-Adressen ausschließen und die Nutzer verpflichten, statische IP-Adressen ohne Zwischenschaltung eines Proxy-Servers zu verwenden." - klar, weil es gibt ja auch reihenweise statische IPs für Benutzer mit dynamischer Einwahl. Wobei hier der Esel das Kamel tritt: Rapidshare ist alles andere als rapid, wenn man nicht schon registriert ist, und IMO wirklich verzichtbar. Genauso wie die Meinung des OLG Hamburg über diverse Internet-Themen.
Wert den Purschen in den Kerker! - "Das Landgericht Berlin hat am heutigen Mittwochabend den wegen seiner Abmahnungen bekannt gewordenen Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth zu einer Haftstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt." - kann man garnicht so schön kommentieren wie es sich liest! (leider noch nicht rechtskräftig)
Kabinettsbeschluss: Hohe Strafen für illegale Telefonwerbung - ob sich Unitymedia davon beeindrucken lässt? Unerlaubt anrufen tun sie, Rufnummern unterdrücken tun sie auch. Alle Zeichen sind da.
Keine Rundfunkgebühr für PC in Anwaltskanzlei - "Zudem gewährleiste das Grundrecht der Informationsfreiheit, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Durch die Einführung einer Rundfunkgebühr für einen Internet-PC würde eine staatliche Zugangshürde errichtet, die mit den Informationsquellen nichts zu tun habe und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz widerspreche." - ob sich das Urteil halten kann? Immerhin ist ja die generelle Empfangsmöglichkeit als alleiniges ausschlaggebendes Kriterium das Argument der GEZ. (im übrigen zahl ich für meinen Mac Rundfunkgebühren - aber da steckt ja auch ein DVB-T Empfänger drin, der sogar einmal im Jahr zur Tour de France benutzt wird)
Bushido gewinnt vor Gericht gegen drei Rentner - irgendwie wärs doch echt mal nett, wenn die Gerichte sich mal einig werden könnten. Denn so wirds nur noch lächerlich. Ganz abgesehen davon: wer will diese akusitische Lärmbelästigung überhaupt haben?
Court Ruling Will Expose Viewing Habits of YouTube Users - falls jemand glaubt nur hierzulande würden Gerichte seltsame Entscheidungen bezüglich Offenlegung von privaten Daten machen, guckt euch das mal an. Habt ihr bei Youtube Videos angeguckt? Wenn ja, wird Viacom das jetzt von Google frisch serviert bekommen müssen, wenn Google da nicht noch einen Weg findet, das Gericht von der Unsinnigkeit zu überzeugen. Toll, oder? Mal eben sämtliche Zugriffsdaten auf Youtube an ein - durchaus nicht uneigennützig agierendes und speziell an diesen Daten natürlich äußerst interessiertes - Unternehmen der Musikindustrie abgeliefert.
Panoramafreiheit in Gefahr - na toll, macht doch gleich das Fotografieren ganz unmöglich in dem jeder Mist erstmal mit Genehmigung in dreifacher Ausfertigung und Rückfrage beim grossen Pubah angemeldet werden muss. Was soll der Quatsch? Öffentlicher Raum ist öffentlicher Raum, auch wenn da irgendwelcher angeblicher Kunstkram rumsteht. Bei dem Kulturverständnis unserer Prolethiker (die ja für die "Verschönerung" des öffentlichen Raumes in der Regel verantwortlich zeichnen) sind die Teile eh meistens eher störend für die Fotografie ... (ja, ich habe den Hinweis auf "gewerbliche Nutzung" gesehen - da aber regelmäßig Blogs gewerbliche Absicht unterstellt wird, sind Foto-Blogger schnell in der Grauzone)
hacksector.cc als Musterfall für § 202 c? - da sehen wir, wozu dieser unsägliche "Hackerparagraph" führt. Sinnlose Aktion gegen ein Forum. Wo ist da die angebliche technische Kompetenz der Ermittlungsbehörden und die angemessene Beurteilung der fraglichen Werkzeuge? All das dumme Beruhigungsgerede der Prolethiker in Berlin stellt sich als genau das raus: dummes Gewäsch ohne Bezug zur Realität. Jo, da sind Kreditkartendaten wohl geschoben worden - was illegal ist, was aber schon vorher illegal war. Aber das ganze Getöse um die angeblichen Hacker, die grossartige Ermittlungsarbeit und den tollen Erfolg mit der "Zerschlagung" ist einfach nur lächerlich.
The iPhone SDK and free software: not a match - ein Grund, warum GPLv3 gut ist, egal was manche (durchaus ansonsten recht populären) Knalltüten sagen. Denn genau das Problem - die effektive Blockade von Open Source durch Codesigning - wird durch die GPLv3 adressiert.
Gericht: Anzeige von Thumbnails bei Suchmaschinen rechtswidrig - klassisches "Hmm"-Urteil. Meta-Tags sind lange nicht mehr so wichtig bei Suchmaschinenoptimierung und robots.txt sollte jedem Webseiten-Ersteller als Grundwissen bekannt sein. Wie das ganze auf die Realität passen soll, wird mir dabei nicht so ganz klar. Ich mein, was ist mit meinen Seiten hier - die haben keine Metatags. Darf ich jetzt Google verklagen?
Magenta
Magenta

Oben das von engadget verwendete #ED008C Magenta. Rechts das von der Telekom verwendete RAL 4010 mit dem Webcode #E20074. Unten das von manchen als RAL 4010 mit #BF1773 angegebene Magenta und links die auch verwendete #C03F7D Angabe (z.B. Wikipedia). Und darüber wird jetzt gestritten. Registriert ist laut www.telekom-cg.de die Angabe RAL 4010 mit "telemagenta" und der Umsetzung auf RGB mit #E20074.
ral 4010 bf1773 - Google Search - deutlich mehr Verwendung, aber auch nicht die Angabe, die von der Telekom selber ausgesucht wird.
ral 4010 C03F7D - Google Search - nicht so viele Ergebnisse, ich vermute mal die haben alle voneinander abgeschrieben und irgendwer hat das mal irgendwo von einer (falsch designeten) Telekom-Seite geholt.
Telekom Farbverwendung - PDF auf telekom-cg.com welches die Telekom-Farbdefinitionen auflistet. Habs nur dort gefunden, sieht offiziell aus. Interessant der Satz, woher die Web-Farbe kommt: "The hexadecimal value (www) conforms to the global norm and is taken from the 'Websafe Color Library'" - klingt eher danach, dass es nach Sichtprüfung ausgewählt wurde und der dem RAL 4010 (was ja letztendlich eine Farbtonangabe eher für Print oder Lackierung ist) am nähesten kommt (sRGB ist nunmal nicht so gross).
Karlsruhe lässt kaum Raum für heimliche Online-Durchsuchungen - "Zudem hat das höchste deutsche Gericht ein neues Grundrecht auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität" informationstechnischer Systeme etabliert." - jetzt heisst es abwarten und zu sehen, wie unsere Prolethiker das jetzt wieder aushöhlen wollen. Bayern hat ja schon lautstark gepoltert und will weitermachen. NRW wird sicherlich auch irgendwas zu mauscheln versuchen und ob Schräuble jetzt zurückrudert ist mehr als fraglich. Trotzdem danke nach Karlsruhe.
LG Hamburg will umfassendere Forenhaftung bei Verwendung von Pseudonymen - neues aus dem Hamburger Richter-Zoo.
Zypries droht Haft oder Ordnungsgeld beim Speichern von IP-Adressen - "Laut einem jetzt veröffentlichten Beschluss (PDF-Datei) vom 10. Januar (Az. 5 C 314/06) droht bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro und ersatzweise gar eine bis zu sechsmonatige Inhaftierung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) persönlich."
OLG Frankfurt: Provider müssen Inhalte nicht sperren - ist ja auch irgendwie logisch. Hoffentlich schliessen sich dem andere Gerichte an.
Durchbruch für CC-Musik - in Dänemark. In welchem Jahrhundert die GEMA nachzieht, steht noch nicht fest.
Drei Verfassungsrichter rangeln um Zuständigkeit für Vorratsdatenspeicherung - aus irgendeinem (vermutlich überoptimistischen) Grund hoffe ich ja, dass sie sich darum kabbeln, weil sie alle mal die Prolethiker in Berlin abwatschen wollen, nachdem aus der Richtung ja doch des häufigeren Angriffe kamen.
Innenministerium sperrt Herausgabe der Buback-Akten - und prompt fragt man sich natürlich, was in den Akten steht, das sie nicht an die eigene Bundesstaatsanwaltschaft gegeben werden darf ... die Verweigerung bedeutet ja, dass diese Akten "dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde". Hmm. Sehr interessant.
Kinderpornografie: Firmen sollen Festplatten auswerten - "Bei ihren Ermittlungen gegen Kinderpornografie im Zusammenhang mit der bundesweiten Operation "Himmel" will die Berliner Polizei Internetspezialisten externer Firmen einsetzen." - weils ja so eine gute Idee ist, private Daten (und jede Festplatte enthält sowas) an Firmen abzugeben, anstelle sie von Beamten untersuchen zu lassen. Was soll der Mist? Klar, die Datenvolumen mögen die Beamten überfordern - hätte man aber vorher auch drauf kommen können. Jetzt aber alle potentiellen Beweismittel letzendlich dadurch zu entwerten das man sie aus der Hand der Ermittlungsbehörden gibt, ist schon eine eher seltsame Aktion.
Australia to enforce a "rating system" on web, track users - Australien ist jetzt komplett durchgeknallt. Age Verification schon für 15+ Inhalte - also ob man das Internet zu einem Kinderspielplatz ohne Aufsicht machen könnte. Ich mein, ok, Australien ist zwar ein Kontinent, aber hat irgendwo ne Inselmentalität. Aber das ist schon wirklich komplett gaga.
Creative Commons will EU-Schutzrecht für Datenbanken umgehen - neue Versionen spezifisch auch für Deutschland und EU-Recht.
Neue Schlappe für Abmahnanwalt der Musikindustrie - "Amtsrichter Schulz moniert in seinem Urteil, dass die Kanzlei Rasch den Zahlendreher im Briefverkehr mit der Staatsanwaltschaft nicht bemerkt habe. Auch dieser las er die Leviten: Die Weitergabe der hinter der IP-Adresse stehenden Personendaten an den Rechtsanwalt sei rechtswidrig gewesen. Die Strafprozessordnung würde einen solchen Transfer personenbezogener Informationen durch die Strafverfolger nicht zulassen."
Foren-Haftung: LG Hamburg besteht auf Vorab-Kontrolle - immer wenn man sich mal wieder über ein paar positive Urteile oder Kommentare aus Karlsruhe oder vom BGH freut, kann man sich sicher sein, das das bezüglich Internet inkompetenteste Gericht (zumindestens von denen, die meinen sich zu Internet-Themen äußern zu müssen) sich wieder zu Wort meldet. Wie das ganze dann mit der aktuellen Rechtsprechung passen soll, kann meines Erachtens selbst das Gericht nicht schlüssig begründen. Bei mir störts nicht so - ich bin a) überhaupt kein Freund von Kommentare (sorry, aber wer was zu sagen hat, kann sein eigenes Blog betreiben, das ist heute wirklich einfach genug) und b) sind IMO die ganzen Spammer schon Grund genug Kommentare einzuschränken. Bei Forensystemen wie Heise oder ähnlichem ist das natürlich gänzlich anders gelagert.
BGH erklärt Kontrolle von Briefen in Hamburg für rechtswidrig - putzig wie dann ausgerechnet ein SPD Politiker die Überzogene Aktion rechtfertigt, entgegen der Argumentation des BGH. Wie sich immer wieder Prolethiker über die Justiz und das Gesetz stellen, ist schon erschreckend. Das die Spezialdemokraten da ganz vorne mit dabei sind, ist ja seit Schily nicht mehr weiter verwunderlich.
BGH: "Militante Gruppe" keine terroristische Vereinigung - Stimme der Vernunft siegt halt doch manchmal. Vielleicht wird unter dem Aspekt dieses Urteils jetzt mal weniger oft die Terrorismus-Karte gezogen - und nicht jeder Nieser gleich als Anschlag eingestuft.
Richter hält Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig - tja, nur ob das den paranoiden Rollstuhlfahrer beeindrucken wird? Selbst bei einer Verfassungsklage und einer entsprechenden Beurteilung durch das Bundesverfassungsgericht - es steht ja immer noch Schäubles "Ja und, dann ändern wir die Verfassung" im Raum ...
Polizei gibt Rechner von Beschuldigten an Musikindustrie-Anwalt weiter - noch mehr Böcke, noch mehr Gärtner.
Schwarzgeldaffäre: Kanther kommt mit Geldstrafe davon - vor dem Recht sind eben nicht alle gleich. Oder glaubt irgendwer, er hätte als normaler Bürger ähnlich leicht sich rauswinden können? Gegen einen eindeutigen Gesetzesverstoß eines Bundesministers (der wie alle Amtsträger einen Eid auf unser Grundgesetz geleistet hat - aber was ist der denn schon noch wert heutzutage)?
Anwalt Gravenreuth zu Haftstrafe verurteilt - "Dabei würdigte sie die Tatsache, dass Gravenreuth bereits im Jahr 2000 wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen verurteilt wurde. In der Verhandlung betonte die Richterin laut taz, dass die Allgemeinheit vor Gravenreuth geschützt werden müsse."
Unter Hausarrest - wie mit Abmahnungen und Gerichtsverfahren die Blogszene mundtot gemacht wird. Klar, man kann manchmal in der nächsten Instanz gewinnen - nur kostet das erstmal da hin zu kommen. Und in vielen Fällen hat die Rechtschutzversicherung ausgerechnet zu der anstehenden Sache eine Ausschlußklausel im Vertrag. Wie praktisch.
Ermittlung des Anschlussinhabers bei Tauschbörsen-Strafverfahren ist unzulässig - die Begründung des Gerichtes liest sich so schlüssig und logisch, ich wette die wird von einer höheren Instanz gekippt.
Urteil gegen Skype wegen GPL-Verletzung - sieht so aus als ob mit jedem Verfahren das tatsächlich eröffnet wird, die Rechtsicherheit der GPL steigt. Sehr gut!
Abmahngrund: Fotos vom Fotostudio - das ganze ist schon so strange, das man garnicht mehr kapiert wehr da überhaupt was nicht verstanden hat. Allerdings sollte man sich merken: am besten schriftlich genau fixieren wofür ein Foto benutzt werden soll.