"Der Tritt ins Gesäß einer unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur betrieblichen Tätigkeit eines Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung geschieht." LAG Düsseldorf, Az.: 12 (18) Sa 196/98 Note to self: nicht die Mitarbeiterinnen treten.

Bei Zickenterror gibts den Originalartikel.