Abmahnungen für Gmail-Einladungen - na toll. Der Wahnsinn kreist weiter. Jetzt werden Leute abgemahnt, die Gmail Einladungen auf eBay verkaufen oder in Blogs verschenken wollen. Und natürlich geht der Markeninhaber nicht an Google - die ja den Gmail-Dienst betreiben - sondern an die Endbenutzer, die nur einen im Netz etablierten Namen benutzen um das zu beschreiben was sie verschenken.

Besonders albern an der Sache: der Markeninhaber sitzt in der gleichen Stadt wie Google Deutschland - wenn die Marke (die ganz professionell natürlich bei Schlund + Partner betrieben wird, wie jedes grosse und wichtige Portal) wirklich so bedroht ist, wieso hat er dann nicht mal ein Ortsgespräch mit Google dafür übrig? Und das die Domain einen Created-Eintrag von August 2004 hat, ist sicherlich auch rein zufällig - natürlich ist ein Schelm wer dabei an Trittbrettfahren denkt ...

Für nich ganz klar das es hier garnicht um die Marke geht. Da wittert jemand Morgenluft und will ans schnelle Geld. Weil Gier ist ja Geil.

Die Google-Justitiarin Lena Tangermann empfiehlt sich im Falle einer Abmahnung zu dem Thema telefonisch an Google Deutschland (040/808179-0) zu wenden.