Kein Schadensersatz für Bilder-Wiedergabe in Suchmaschinen-Thumbnails - was ja sogar eine sinnvolle Begründung vom Gericht bekommen hat, denn die Thumbnails sind nur für die Suchanfragenbearbeitung zwischengespeichert. Wobei die Begründung schon so logisch ist, das man fast erwartet das in der Berufung das ganze gekippt wird und die Hamburger Variante (Suchmaschinen dürfen Bilder nur mit Zustimmung verwenden - was Bildersuchmaschinen defakto unmöglich machen würde, jedenfalls in der Breite wie sie sinnvoll wäre) sich durchsetzt ...