
Die Kirchen in den Bistümern Hildesheim, Osnabrück und Münster ändern die Kirchensteuerberechnung - und zwar werden dort jetzt bei Ehen in denen einer der Partner nicht in der Kirche ist, das gemeinsame Einkommen für die Berechnung der Kirchensteuer des anderen Partners angesetzt. Raubritterdenken, das hoffentlich möglichst viele bewegt diesem absurden Verein den Rücken zu kehren ...
Gerade unter dem Aspekt von solchen recht willkürlichen Änderungen sehe ich das staatliche Inkasso der Kirchensteuer noch kritischer. Denn der Staat macht sich hier zum Erfüllungsgehilfen für die Willkür der Kirchen über ihre Mitglieder.