Ärger mit den Wahlautomaten bei der Bundestagswahl:
Wiesner bemängelt insbesondere, dass die Stimmabgabe mittelbar – über das Wahlgerät und die eingesetzte Software – erfolgt und nicht überprüft werden kann, ob die abgegebene Stimme sofort und unverändert im Stimmenspeicher abgelegt sowie anschließend im elektronischen Stimmenspeicher bis zur Ermittlung des Wahlergebnisses nicht mehr verändert wird.
Ich drück ja die Daumen das er durchkommt mit seinem Antrag, sehe aber keine grösseren Chancen - denn sicherlich wird es einfach wieder totdiskutiert und bis dann eventuell das Bundesverfassungsgericht entscheidet, ist die derzeitige Koalition schon längst gen Orkus gegangen (die hält keine 4 Jahre durch) ...