Hartz-IV-Empfänger sollen Bedürftigkeit beweisen - denn nur die Tatsache, das sie vielleicht mal eingezahlt haben und jetzt Arbeitslos sind, ist ja nicht ausreichend.
Der Staatssekretär im bayerischen Sozialministerium, Jürgen Heike, unterstützte Clevers Vorstoß. "Wer Leistungen vom Staat will, soll beweisen, dass er Anspruch darauf hat", sagte Heike im "Focus". Dies hätte den Nebeneffekt, dass das Erschleichen von Zahlungen durch Fehlangaben den Tatbestand des Betrugs erfülle. "Diese Menschen können dann zu einer Rückzahlung und einer Geldstrafe verurteilt werden", sagte er. Wer kein Geld habe, müsse "mit einer Haftstrafe rechnen".
Genau. Werft sie ins Gefängnis. Oder stellt sie doch gleich an den Pranger, wie es die Bildzeitung immer mal wieder gerne vormacht. In was für einer perversen Gesellschaft sollen wir eigentlich noch leben?
Wovon soll eigentlich ein Hartz IV Empfänger den Anwalt bezahlen, den er dann demnächst braucht, um seine Ansprüche durchzusetzen?