die Gleichberechtigung für Homosexuelle umzusetzen:
Homosexuellen Beamten mit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft steht kein Zuschlag wie Ehepaaren zu. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die Lebenspartnerschaft sei keine Ehe, sondern ein eigenständiger Familienstand, entschieden die Richter. Der Gesetzgeber könne die Ehe gegenüber anderen Lebensgemeinschaften bei der Besoldung begünstigen. Dies verstoße weder gegen den Gleichheitsgrundsatz noch gegen das Diskriminierungsverbot nach Europarecht. (Az.: BVerwG 2 C 43.04).
Selten eine so an den Haaren herbeigezogene Begründung gelesen. Wir definieren einfach das ganze wie es uns passt, das spart dem Staat Geld und scheiss auf die Gleichberechtigung von Homosexuellen. Diskriminierung findet nicht nur dann statt, wenn man eine einzelne Gruppe schlechter stellt als die anderen - sondern auch, wenn man eine einzelne Gruppe besser stellt als die anderen. Das der Gesetzgeber eine Hetero-Ehe besser stellen darf als eine Homo-Ehe ist absurd - und genau der Grund, warum die eingetragene Lebenspartnerschaft eben kein vollwertiger Gegenpart zur Ehe ist, auch wenn mancher Politiker was anderes behauptet.