Karlsruhe watscht die Regierung ab:

Der Gesetzgeber hätte diese weit reichende Anordnung im Luftsicherheitsgesetz zudem gar nicht beschließen dürfen, kritisierten die Verfassungsrichter weiter. Der Artikel 35 im Grundgesetz genehmige einen Einsatz der Bundeswehr nur bei Katastrophen- und Unglücksfällen, stellte das Gericht klar.

Zum Glück ist dieses abstruse Gesetz jetzt vom Tisch - sofern sich die Regierung an die Weisung hält. Immerhin ist sein härtester Vertreter - Schily - nicht mehr im Amt, hoffentlich haben seine Nachfolger da mehr Verstand (was mach ich mir da vor - jetzt ist der Rollstuhlfahrer am Drücker ...)