Komisch. In der Verfassung steht im Artikel 38: Sie [die Abgeordneten] sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen - von Fraktionszwang finde ich da irgendwie nix.Interessant ist auch Artikel 21, in dem steht: Ihre [die Parteien] innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen - gilt die Unterdrückung von abweichenden Meinungen neuerdings als demokratischer Grundsatz? Muss wohl irgendwann heimlich sich eingeschlichen haben, als ich gerade weggeguckt habe ... Bei RP-Online: Politik fand ich den den Originalartikel.