Ermittlung des Anschlussinhabers bei Tauschbörsen-Strafverfahren ist unzulässig - die Begründung des Gerichtes liest sich so schlüssig und logisch, ich wette die wird von einer höheren Instanz gekippt.
Ermittlung des Anschlussinhabers bei Tauschbörsen-Strafverfahren ist unzulässig - die Begründung des Gerichtes liest sich so schlüssig und logisch, ich wette die wird von einer höheren Instanz gekippt.