recht - 20.3.2006 - 6.7.2007

BGH erleichtert Telefonauskünften Herausgabe von Daten - und geht mit der Argumentation Web 2.0. Opt-out statt Opt-in. Wann werden sie es endlich begreifen, das nur Opt-in fair und korrekt ist. Nein, Daten sind nicht einfach zur Bereicherung von Unternehmen da, nur weil keiner widersprochen hat.

Unternehmensnamen in Blog-Domains sind problematisch - "klasse" Entscheidung, LG Hamburg. Gleich mal den dreckigen Massen das Maul gestopft. Wann wird jetzt das Bildblog dicht gemacht, von Amts wegen?

Karlsruhe: Abgeordnete müssen erstmals Nebeneinkünfte offenlegen - na also. Nicht viel, aber wenigstens ein kleiner Schritt in Richtung Transparenz.

Zwangsausschluss von Aktionären verfassungsgemäß - tja, da ziehen dann Politik und Verfassungsgericht an einem - kapitalistischen - Strang. Nett wie den Grossaktionären unterstellt wird, das es eine Unternehmensbeteiligung und nicht Kapitalanlage wäre - in Zeiten, in denen Finanzinvestoren aus reinen Kapitalinteressen mittelständische Unternehmen ausschlachten, ist so eine Idee doch einfach nur lachhaft.

Reportage: Zwanzig in einem Käfig, 24 Stunden Licht - "Viele der in Gewahrsam genommenen G8-Kritiker mussten wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Denn viele seien allein wegen "verdächtiger Kapuzenjacken, Sonnenbrillen und Schals" oder wegen Funkgeräten im Gepäck in Gewahrsam genommen, erklärt einer der Notdienstanwälte."

GVU und Ermittlungen - "Bei den Mitarbeitern der GVU handelt es sich nicht um neutrale Sachverständige."

Verwaltungsgericht: Honig muss vor Pollen von Gen-Mais geschützt werden - ein kleiner Sieg, der hoffentlich nicht in höheren Instanzen wieder zunichte gemacht wird (ja, manchmal bin ich ein hoffnungsloser Optimist und Träumer).

Schäuble und Zypries wollen Paragraph 129 StGB auf Einzeltäter ausweiten - der Amoklauf des Staates geht weiter. Und erwartungsgemäß fällt die Bundesinkompetenz (manche nennen sie auch Bundesjustizministerin) bei minimalem Druck gleich um. Ob wir dabei dann noch auf Karlsruhe hoffen können?

Polizei setzt bei Kinderporno-Jagd auf private Dienstleister - gerade in Anbetracht der von Schäuble geforderten Ausweitung der Überwachung interessant. Dann wird auf Dauer noch mehr outgesourced - und wo bleibt dann die Sicherheit der Privatsphäre der Bürger?

Gericht bestätigt Haftung des Admin-C - gut, denn die Scheineintragungen die da stattfinden sind hochgradig albern. Und das sich gerade ein Anwalt da rausreden will, ist schon putzig (geradem einem Anwalt hätte man da etwas mehr Verständnis der Lage zugetraut).

Debatte um Christian Klar: Wenn wir schon von Mord sprechen - lesen. Wirklich. Um mal die Perspektive geradezurücken.

Bewährungsstrafen für FTPWelt-Betreiber - gut wenn der Rechtsanwalt Bernhard S. 10 Monate auf Bewährung und 90000 Euro Strafe aufgebrummt bekommt für den FTP-Welt Stunt. Noch besser, wenn er wegen der Geschichte jetzt noch Ärger mit der Anwaltskammer bekäme. Aber ob illegales handeln automatisch zum Ausschluss führt? Wohl nicht, oder? Stört ja auch bei Bundesministern nicht ...

Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig - Dies ergebe sich zum einen "aus mehreren Vorschriften des Durchsuchungsrechts zu Gunsten des Beschuldigten" (dazu zählt der BGH das Anwesenheitsrecht und Zuziehung von Zeugen), die zwingendes Recht darstellten und "nicht zur Disposition der Ermittlungsorgane" stünden. Antwort der Politik darauf: Schäuble hatte bereits angekündigt, dass, sollte der BGH die Zulässigkeit von Online-Durchsuchungen aufgrund der gegenwärtigen Rechtslage verneinen, entsprechende Anpassungen an den Gesetzen vorgenommen würden.

Schäuble heizt nach BGH-Urteil Debatte um Online-Durchsuchung an - Als Dienstherr der Polizei forderte Bundesinnenminister Schäuble die rasche Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Online-Untersuchung. Die Gewerkschaft der Polizei verlangte, mit der neuen gesetzlichen Regelung auch die Behinderungen durch das Datenschutzrecht zu beseitigen. - Ja, das macht richtig Mut. Auf in den Polizeistaat.

Reddit.com Nutzungsvereinbarung - "Sie stimmen zu, dass Sie durch das Posten von Nachrichten, das Hochladen von Dateien, das Eingeben von Daten oder das Eingehende in irgendeiner anderen Form der Kommunikation mit oder durch die Website uns eine gebührenfreie, dauerhafte, nicht-exklusive, unbeschränkte, weltweite Lizenz erteilen, um jede solche Kommunikation (einschließlich Ihrer Identität und Informationen über Sie) in jedem Medium (jetzt existierend oder hiernach entwickelt) und für jeden Zweck, einschließlich kommerzielle Zwecke, zu nutzen, reproduzieren, modifizieren, anpassen, übersetzen, verbessern, übertragen, verbreiten, öffentlich aufführen, anzeigen oder unterlizenzieren". Web 2.0, mein Arsch.

Nutzerdaten sollen zur Gefahrenabwehr freigeben werden - klingt nett, oder? Heisst aber in Wirklichkeit, das jeder Polizist jetzt mehr oder minder willkürlich auf Kundendaten bei Providern zugreifen kann. Denn Prävention und Gefahrenabwehr - da brauchsts nix an Kontrolle. Das geht dann fix wie Katzentreten ...

Generalverdacht gegen alle Kreditkartenbesitzer - Udo Vetter über die Kreditkartenrasterfahndung. Er klagt. Gut.

BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen - interessant, wie das gerade in der gleichen Zeit wie das Gebelle vom Schäuble kommt. Und wie in diesem Artikel schon davon ausgegangen wird, das die Politik die Meinung des Gerichtes stumpf ignorieren wird und einfach gesetzliche Grundlagen schafft.

Verfassungssschützer würde Folter-Geständnisse nutzen - ist es nicht putzig, wie der oberste Verfassungsschützer das zu schützende Gut mit Füssen tritt. Und das alles um uns vor einer Gefahr zu schützen, die in den letzten Jahren im Mittel ganz genau 0 Tote verursacht hat? Ich bin mir sicher, würden wir Tempo 100 auf Autobahnen einfordern, um die Anzahl der Verkehrstoten zu reduzieren, würde er auch protestieren - schliesslich kann er ja dann mit seinem Benz nicht durch die Republik brettern (ich vermute mal er hat einen Benz, drunter tuts so einer doch nicht ...)

Süß mit der GPL umgehen - lass es lieber bleiben.

JMRI Defense: Our Story So Far - über den Kampf eines Modellbahn-Projektes gegen einen Abzocker.

Richter stärken Datenschutz für Versicherte - wär nett, wenn das auch für andere Versicherungen (Zahn-Zusatzversicherung zum Beispiel) gelten würde ...

Urteil: T-Online darf Verbindungsdaten nicht speichern - leider nur für den einen Kunden und für jeden anderen wäre dann eine weitere Klage fällig. Auch so eine absurde Sache - der BGH stellt fest, das T-Online rechtswidrig handelt, aber ignoriert mal eben, das sie das bei ner Million (oder wie viele Kunden die auch haben) anderen Usern weiterhin tun werden ... sowas nennt sich dann Rechtsstaat ...

Böse große Verlage, arme kleine Übersetzer - unabhängig von der Faktenlage, mir kommen Kommentare, in denen der Kommentierende immer wieder hervorhebt das niemand (außer ihm selber natürlich) Ahnung von der Materie hat, immer sehr seltsam vor. Der Herr vom Verlag pocht mir da ein bischen zu sehr darauf ...

Justizministerium sieht keinen Änderungsbedarf bei "Hacker-Tool"-Paragraphen - der nächste Pfusch am Bau ist in der Mache ...

The GPL is not a compromise - ein Punkt, der mir bei der aktuellen Diskussion über GPLv3 fehlt: die GPL ist eine Community-License. Es geht nicht um die Rechte des Produzenten, der zentrale Kern ist das Recht des Benutzers. Die Aufregung von Linus und einigen anderen ist dadurch recht putzig: denn Linus ist hier Produzent. Produzenten haben sich schon immer über die GPL aufgeregt. Die Frage ist: brauchen die Benutzer einen Schutz vor DRM? Ja, denn sonst wird die GPL in der uns drohenden DRM-verseuchten Zukunft nur Makulatur sein.

In Tiny Courts of N.Y., Abuses of Law and Power - Teilzeitrichter ohne ausreichende Bildung (nicht nur Ausbildung, sondern auch Allgemeinbildung). Mit der Möglichkeit, andere in den Knast zu stecken. Nicht in irgendeinem Bananenstaat, sondern in New York State in den USA.

EU will Verbindungsdaten an die USA weitergeben - weil Datenschutz heutzutage auch in Europa einen Scheißdreck interessiert.

Regierung will "letzte Lücken" im Computerstrafrecht schließen - sicherlich wird es wieder haufenweise Lücken geben, über die unsere Freiheiten weiter eingeschränkt werden. Zum Beispiel darüber, was Hackertools sind - Abschied von praktischen Helfern wie nmap und co? Bei der handwerklichen "Qualität" der Berliner Stümper (manche nennen sie auch Regierung) erwarte ich jedenfalls nichts brauchbares ...

Staatsanwaltschaft beschlagnahmt Anonymisierungsserver - was ist, wenn dem Staatsanwalt sehr wohl die Funktion von Tor bekannt war? Was ist, wenn das einfach nur ein Einschüchterungsversuch ist? Auf den Busch klopfen?

Amtliche Vorformulierung zum Online-Widerrufsrecht ist unwirksam - mal wieder ein Beleg für unsere Bundesjustizstümper ...

RIAA Will Drop Cases If You Point Out That An IP Address Isn't A Person - offenes WLAN scheint bei ein paar Verfahren geholfen zu haben als Argumentation.

Arbeitsamt: Erlasse im Netz - nur ein kleines Bischen mehr Transparenz. Und selbst das muss man sich vor Gericht erstreiten. So siehts mit unserem Informationszugangsgesetz aus ...

Oberster Gerichtshof: Guantanamo-Tribunale illegal - tja, ärgerlich, das man das erst zum ende der Amtszeit von Dubbya feststellt. Wär doch nett gewesen, wenn da schon eher mal jemand - z.B. von der Opposition in den USA - geklagt hätte.

Urteil: Vorabprüfung von Forenbeiträgen ist unzumutbar - ich weiss nicht wie viele widersprüchliche Urteile es noch braucht, bis dann endlich mal ein Konsens in diesem Thema da ist ...

OLG Frankfurt: Online-Demonstration ist keine Gewalt - hoffentlich werden jetzt Online-Demonstrationen auch wirklich so behandelt und nach den gleichen Gesichtspunkten wie reale Demonstrationen betrachtet.

US-Richter weist Masris Folter-Klage gegen CIA ab - scheiss auf die Menschenrechte. Wann gibt es endlich Sanktionen gegen dieses Unrechtsregime?

heise online - LG Düsseldorf: Forenhaftung erst ab Kenntnis des Rechtsverstoßes - na toll, super Rechtssicherheit. Jetzt gibt es zwei sich widersprechende Urteile zum selben Thema.

YES, finally! me too! - wie man auch mit Anwaltspost umgehen kann

Volksverhetzung Teil III - Staatsanwalt gegen Alvar Freude - Staatsanwaltliche Blockwarte weiter auf Zensur-Trip.

Hamburger Landgericht: Forenbetreiber sind für Beiträge haftbar - ich hoffe mal, dieses hirnrissige Urteil wird schnellstmöglich gekippt. Hahnebüchener Unfug den die Richter da von sich geben, und absolut nicht im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung.

Texas Judge Orders Medication for Inmate - wie pervers muss ein Richter eigentlich sein, wenn er einen psychisch kranken Gefängnisinsassen erst wegen seiner psychischen Erkrankung einen Aufschub gewährt - und ihn dann zwingt, seine Medikamente zu nehmen. Und zwar damit er legal exekutiert werden kann.

Rechteinhaber wollen Auskunft von Providern ohne Richterbeschluss

Bei der derzeitigen Entwicklung beim Urheberrecht war die Forderung nach Selbstjustiz der Musikindustrie schlichtweg nur logisch. Und bei der derzeitig kranken Denke in Berlin würde es nicht weiter wundern, wenn dem dann auch stattgegeben würde ...

Backfire für Transparency International

Als Antwort auf die Forderungen von Transparency International bescheinigt Udo Vetter vom Law Blog dem Anwalt des Vereins ein gestörtes Verhältnis zur Presse- und Meinungsfreiheit. Bei sowas würde man sich fast nen RSS-Feed für eine möglicherweise stattfindende Gerichtsverhandlung wünschen

Urteil: Dolzers "Domain-Engel" darf nicht zuschlagen

Alles nur soziales Engagement, ganz klar. Deshalb registriert man auch Domains von anderen, die freiwerden, und packt Sexbildchen drauf. Und deshalb hat man ein soziales Tool, das wie ein Trojaner arbeitet und fremde Rechnerressourcen benutzt. Klar, super sozial das ganze. Zum Glück hat das jetzt mal ein Gericht abgewatscht.

Abmahnwahn gibts überall

Nur weils gerade passt, auch Neil Gaiman wird abgemahnt - für einen Link von einer Website auf eine andere Website. Was an sich schon Schwachsinn ist - schliesslich besteht das ganze Web aus Links (und nein, die Zielwebsite ist nichts verbotenes). Das besonders absurde: er ist garnicht derjenige, der den Link gesetzt hat. Er taucht nur in einem Bericht auf der Website mit Bild auf, das ist alles. Mit einer Tomate. Und irgendwo anders ist ein Link auf die Website zum Kult-Schrott "Angriff der Killertomaten". Und letztere Rechteinhaber sind wohl die Ursache für die Abmahnung ...

Die Qualität der Recherche im Rahmen von Abmahnungen scheint auch ausserhalb Deutschlands arg zu leiden.

Meinungsfreiheit ala Euroweb

Keine Ahnung mit welcher Dienstleistung die Euroweb Internet GmbH sonst noch ihr Geld macht, aber Publicity-Aktionen sollten das besser nicht sein, denn da greifen sie gerade heftig ins Klo mit ihrer Art mit unliebsamer Kritik umzugehen. Irgendwie verstehe ich solche Firmen und ihre Anwälte nicht. Einerseits wird ständig davon geredet, das Internet sei kein rechtsfreier Raum - aber durch die massive Vorgehensweise und die potentiell hohen Kosten machen solche Aktionen das Internet defakto genau zu diesem rechtsfreien Raum. Und aus Richtung der Politik kommen allenfalls Vorlagen zur Verschärfung der ganzen Situation, anstelle gegen offensichtliche Auswüchse wie Massenabmahnungen brauchbare Hilfsmittel bereitzustellen. Oder überhaupt zu überlegen, inwieweit das Mittel der Abmahnung gegen privat betriebene Websites überhaupt Sinn machen, oder ob man das Mittel der Abmahnung nicht wesentlich stärker fokussieren muss.