recht - 20.3.2004 - 6.3.2006

OPUS - Zivilrechtliche Ansprüche gegen unerwünschte Mitbenutzer von privaten Funknetzen - auch bei ungeschützten Netzen gibt es Ansprüche für den Betreiber an unerwünschte Nutzer.

Datengier ist geil?

Man sieht förmlich den Geifer aus den Mundwinkeln der Polizeifunktionäre und der Ministerin tropfen, wenn man den Artikel über das Bundesverfassungsurteil zur Beschlagnahmung von Computern und eMails liest. Komisch, das von den Politikern nur im Nebensatz darauf eingegangen wird, das die Beschlagnahmung an sich absolut nicht in Ordnung war - statt dessen wird gleich mal nach Gesetzeserweiterungen geschrieen, damit möglichst noch mehr gesammelt werden kann.

Die Einschränkung des Bundesverfassungsgerichtes - das Beschlagnahmungen verhältnismäßig und angemessen sein müssen - kann man sicherlich vergessen, denn darauf wird keiner Rücksicht nehmen. Und bei der stetigen Veränderung der Kommunikationsstruktur hin zu elektronischen Wegen kann man damit dann das Fernmeldegeheimnis auf Dauer getrost als erledigt betrachten

Zensur per Anwalt

Der erwartete Missbrauch des - nicht rechtskräftigen und recht spezialisierten - Urteils gegen Heise zur Nutzung als Zensurhammer. Und nein, nicht mal der Richter selber hat gemeint das sein Urteil allgemein auf Foren angewendet werden könne, aber was schert das Anwälte. Irgendwie hat Drohen und Einschüchtern und Geld aus Leuten rauspresen früher mal als Zeichen für die Mafia gegolten ...

Wasabi Systems hat eine recht brauchbare Betrachtung was die GPL eigentlich wirklich für Firmen bedeutet. Desweiteren ist dort auch ein Kapitel, das sich mit binären Kernelmodulen beschäftigt - und wieso diese eine GPL-Verletzung darstellen.

Firewall-Anbieter, spitzt die Füller!

Denn Basel II wird Gesetz - und damit kann es sein, das die Banken eure Kunden nach Dokumentation der IT-Sicherheit fragt, bevor ein Kredit erteilt wird (da die IT-Sicherheit zu den Risikobewertungen bei der Bonitätsprüfung gehört):

Zu den operationellen Risiken eines Unternehmens zählen auch die Risiken, die sich aus dem Einsatz von Informationstechnologie in den Unternehmensprozessen ergeben. Gefordert ist ein aktives IT-Risiko-Management, das sich mit allen Aspekten der IT-Sicherheit für das jeweilige Unternehmen befasst. Wichtige IT-Systeme müssen redundant vorhanden, Verfügbarkeiten gesichert sein, Angriffe auf die IT-Systeme von innen und außen wirksam abgewehrt werden, Notfallpläne sollten erarbeitet sein und so weiter.

Und da ja Kunden in der Regel keine eigene Dokumentation erstellen (was mich immer wieder fasziniert, denn eigentlich müsen die ja selber für die Sicherheit sorgen, daher sollten sie auch selber Dokumentation pflegen), fordern sie sowas dann vom Dienstleister. Üblicherweise einen Tag nachdem sie von jemandem nach dem Thema gefragt wurden (z.B. wenn der Prüfer schon drauf und dran ist, ihnen das Prüfsiegel zu verweigern, weil die Dokumentation fehlt).

Hey, das ist eine ganz neue Form der Firmenerpressung: sei kooperativ, oder deine nächste IT-Sicherheitsprüfung für den neuen Kredit geht in die Hose

Karlsruhe kippt Luftsicherheitsgesetz

Karlsruhe watscht die Regierung ab:

Der Gesetzgeber hätte diese weit reichende Anordnung im Luftsicherheitsgesetz zudem gar nicht beschließen dürfen, kritisierten die Verfassungsrichter weiter. Der Artikel 35 im Grundgesetz genehmige einen Einsatz der Bundeswehr nur bei Katastrophen- und Unglücksfällen, stellte das Gericht klar.

Zum Glück ist dieses abstruse Gesetz jetzt vom Tisch - sofern sich die Regierung an die Weisung hält. Immerhin ist sein härtester Vertreter - Schily - nicht mehr im Amt, hoffentlich haben seine Nachfolger da mehr Verstand (was mach ich mir da vor - jetzt ist der Rollstuhlfahrer am Drücker ...)

Domain-Engel wird pampig

Wenn angebliche Domain-Engel gegen Bloghoster mit dem Anwalt drohen, steckt meistens eine beleidigte Leberwurst dahinter. In diesem Fall wohl ein mir bisher unbekannter Vogel, der aber scheinbar schon öfter auffällig geworden ist - und diesmal Lanu (der von DotComTod und BooCompany) wohl wegen ihrer Postings über ihn an den Kragen will - und mangels Impressum jetzt den Dirk Olbertz (den von blogger.de) meint zur Herausgabe der Daten zwingen zu können.

Wird ja sicherlich spannend, was da weiter passiert - wieder mal der Versuch zur Meinungsunterdrückung mit dem Anwalt. Ob das jetzt durch die Blogs gehende Rauschen seinen eh schon verdorbenen Ruf des Domain-Grabbers wieder aufbessert, ist wohl eher fraglich.

Wenn man dann allerdings sieht, das als Anwalt Syndikus mit im Spiel ist, wundert einen garnichts mehr.

Wir tun uns immer noch schwer

die Gleichberechtigung für Homosexuelle umzusetzen:

Homosexuellen Beamten mit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft steht kein Zuschlag wie Ehepaaren zu. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die Lebenspartnerschaft sei keine Ehe, sondern ein eigenständiger Familienstand, entschieden die Richter. Der Gesetzgeber könne die Ehe gegenüber anderen Lebensgemeinschaften bei der Besoldung begünstigen. Dies verstoße weder gegen den Gleichheitsgrundsatz noch gegen das Diskriminierungsverbot nach Europarecht. (Az.: BVerwG 2 C 43.04).

Selten eine so an den Haaren herbeigezogene Begründung gelesen. Wir definieren einfach das ganze wie es uns passt, das spart dem Staat Geld und scheiss auf die Gleichberechtigung von Homosexuellen. Diskriminierung findet nicht nur dann statt, wenn man eine einzelne Gruppe schlechter stellt als die anderen - sondern auch, wenn man eine einzelne Gruppe besser stellt als die anderen. Das der Gesetzgeber eine Hetero-Ehe besser stellen darf als eine Homo-Ehe ist absurd - und genau der Grund, warum die eingetragene Lebenspartnerschaft eben kein vollwertiger Gegenpart zur Ehe ist, auch wenn mancher Politiker was anderes behauptet.

T-Online darf Nutzungsdaten nicht speichern

Mal sehen wie lange das Urteil gegen T-Onlines Datenspeicherungen bestand haben wird:

Die Wirkung des Darmstädter Urteils ist womöglich nur von kurzer Dauer. Weil das EU-Parlament im Dezember beschlossen hat, alle Internet- und Telefonverbindungen auf Vorrat zu protokollieren, wird es auch in Deutschland ein entsprechendes Gesetz geben. Fraglich ist jedoch, ob die so genannte Vorratsdatenspeicherung mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Grundgesetz? Was für ein Grundgesetz? Schert das noch einen Politiker? Wir haben keinen verfassungsgemäßen Haushalt, die Schnüffelaktivitäten des Zolls wurden verlängert, trotz gegenteiligem Urteil und was sonst noch so alles in letzter Zeit das Grundgesetz untergraben hat. Was ist da ein bischen Vorratsdatenspeicherung?

Wikipedia.de derzeit abgeschaltet

Die Wikipedia.de ist derzeit abgeschaltet:

Grund ist nach einem Artikel der ebenfalls zu Wikimedia gehörenden Wikinews, dass die Eltern des verstorbenen Computerhackers Tron aus Berlin nicht wünschten, dass der volle Name ihres Sohnes und nicht nur sein Pseudonym in einem Artikel der Wikipedia veröffentlicht wird. Dies ist er jedoch weiterhin, auch nach der einstweiligen Verfügung.

So sehr ich verstehe, das sie das nicht wollen - dafür ist es ein bischen spät. Denn der Name ist nicht nur bei Wikipedia zu finden, der findet sich verstreut durchs ganze Netz. Ausserdem - egal ob es ihnen passt oder nicht - ist er eine Person der Zeitgeschichte. Immerhin gibts sogar nen ganzen Film über ihn.

Die Sperrung der ganzen deutschen Wikipedia-Domain als Anordnung vom Gericht ist dann schon ziemlich seltsam - denn die deutsche Wikipedia ist ja nur eine Weiterleitungsseite.

Irgendwie ist das mal wieder ein weiterer Beleg, warum man in Deutschland keine Webseiten betreiben kann - hier wird fast grundsätzlich mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Die Auswirkungen der ganzen Aktion werden aber nicht bedacht - denn davon, das die Weiterleitungsseite nicht mehr betrieben werden darf, ist die Seite ja nunmal nicht vom Netz. Und das einzige Ergebnis ist, das sein bürgerlicher Name noch weiter verbreitet bekannt wird.

Fehlt nur noch, das eine Sperrung ala Büssow für die ganze Wikipedia gefordert wird. Und durchgesetzt wird. Weil wir sind ja in Deutschland.

Mancher Abmahnwahnsinn wird verständlich ...

... wenn man sich mal die Diskussion im law blog um die Registrierung von "Law Blog" als Marke für das Weblog von Udo Vetter anguckt. Und zwar ganz besonders die Argumente von Robert Basic und die Reaktionen von Udo darauf. Roberts Argument, das es schon etwas seltsam anmutet einen Begriff eintragen zu lassen, der im allgemeinen Blog-Sprachgebrauch sich durchaus verbreitet hat, begegnet Udo mit dem Argument, das wäre ja ein englischer Begriff und deshalb kein Gattungsbegriff und überhaupt gelte ja das Markenrecht eh nicht im englischen Sprachraum. Deshalb will er das "law blog" als Titel für juristische Weblogs für sich reklamieren.

Sorry, aber exakt diese Argumentation bringen auch ständig irgendwelche Markenhansel aus Firmen - Microsoft versucht wegzudiskutieren das Windows ein allgemeiner Begriff ist. Die Geschichte um die Explorer-Marke - gleicher Unfug. Wenn selbst im Internet durchaus bewanderte Anwälte so seltsame Anwandlungen haben, braucht man sich nicht zu wundern, wenn andere Anwälte da einen Weg sehen, Kohle zu machen.

Wobei ich keinesfalls Udo Vetter unterstelle, das er mit der Marke Geld machen will - zumal es eh nur seine Kollegen treffen würde, und eine Krähe hackt ja bekanntlich der anderen kein Auge aus - es geht einfach nur um die sehr seltsame Argumentation an der Kritik vorbei. Um das totale Unverständnis eines Anwalts, zu erkennen wo genau der juristisch unverdorbene Blogger da seine Probleme mit hat.

Juristen und normale Menschen denken definitiv anders. Und das meine ich jetzt absolut nicht im positiven Sinne.

Wie man sich vor Verantwortung drückt

Zeigt die Empfehlung an die Staatsanwaltschaften zur Bagatellregelung bei Massenstrafanzeigen wegen Urheberrechtsverletzungen:

In allen heise online vorliegenden Fällen ging es bei den Strafanzeigen bisher um das Angebot einer einzigen Datei. Diesen Beschuldigten dürften der neuen Regelung zufolge also in den meisten Fällen keine strafrechtlichen Konsequenzen mehr drohen. Da den Staatsanwaltschaften aber empfohlen wird, in jedem Fall die Personalien des Beschuldigten zu ermitteln, erhält die Karlsruher Kanzlei auch weiterhin bei Akteneinsicht die gewünschten Informationen, um zivilrechtlich vorgehen zu können.

Heisst auf Deutsch: die Staatsanwaltschaft macht nix weiter als beim Provider eine Feststellung des Nutzers anzufordern - vermutlich ein Brief mit Vordruck, in den nur die konkreten Daten eingetragen werden. Die Provider müssen weiter die Daten raussuchen - auch wenns nur um ein popeliges File geht. Die Benutzer werden weiter ermittelt und in die Akte eingetragen - und haben dann mit der Kanzlei den Ärger wegen der Abmahnung. Die Kanzlei verdient sich weiter dumm und dämlich.

Ganz tolle Lösung.

Wenn ein Verfahren direkt geschlossen werden soll, gibt es auch keine Veranlassung Personalien festzustellen und der Kanzlei in die Hände zu spielen. Aber hier ging es ja nicht um die Bürger, es ging ja nur um die Arbeitsvermeidung bei den Staatsanwaltschaften.

Noch mehr Abmahnereien zum neuen Jahr

Dieses Mal hats den Werbeblogger erwischt - der Vater von der Werbeschnepfe (die diesen Pseudo-Musiker geheiratet hat) mahnt ihn ab, er würde Werbung mit dem Namen seiner Tochter veranstalten. Irgendwie scheint das um sich zu greifen - erst das Sozialgericht Bremen, jetzt die Klums ...

Nunja, ich denke mal, das wird für die Klums ein ähnlicher Schuß in den Ofen wie für das Sozialgericht Bremen - von denen findet man auf den ersten Seiten bei Google fast nur noch die Berichte über ihre recht seltsame Aktion. Sehr sinnvoll, die Aktion - jeder, der sich jetzt über das Sozialgericht Bremen informieren will, erhält gleich den richtigen Eindruck.

Was sich die Juristen von solchen Aktionen versprechen ist klar: die werden von ihren Mandanten dafür bezahlt. In wieweit aber solche unsinnigen Aktionen gegen Namensnennungen vorzugehen wirklich im Interesse von Mandanten sind - wie verträgt sich das eigentlich mit dem Selbstverständnis der Anwälte? Sollen die nicht einen Mandanten bestmöglich beraten und vertreten? Und nicht verarschen?

Bedenklich daran ist allerdings, das sich jetzt scheinbar Anwälte auf URL-Bestandteile einschießen - nicht mehr die Domain alleine scheint sie zu stören, sondern auch die URLs. Was natürlich gerade bei Blogs und guten CMS recht häufig passt - denn ein gutes CMS packt den Titel in die URL, damit diese einen sprechenden Namen hat. Könnte also noch recht unangenehm werden, wenn diese Seuche um sich greift und womöglich sich ein Gericht findet, das diesen Unfug mitmacht.

Und die in dem Kontext mehrfach angesprochene Rechtschutzversicherung: ich weiss nicht, ob das eine Lösung ist - die Versicherer schließen ja im Moment regelmäßig diese Bereiche aus, aus gutem Grund. Eine Versicherung versichert schließlich nur dann etwas, wenn die Einnahmen die Risiken so weit überschreiten, das sie auf Nummer Sicher gehen bei ihren Gewinnen - glaubt bloß nicht, Versicherungen seien Fairsicherungen - auch wenn sich einige so nennen.

Ein bischen mehr zu den Risiken gibts im Weblawg von Sascha Kremer.

Verfassungsbeschwerde gegen Abhörbefugnisse des Zolls

Hoffen wir, das die Verfassungsbeschwerde gegen ungebremste Zollschnüffeleien in Karlsruhe Erfolg hat:

Die Humanistische Union, ein Journalist der Berliner Zeitung und ein Rechtsanwalt mit Verfahrensvollmacht vor dem Bundesverfassungsgericht haben in Karlsruhe Klage gegen das umstrittene Zollfahndungsdienstgesetz erhoben. Der Bundestag hatte die damit einhergehenden Befugnisse des Zollkriminalamts zur präventiven Überwachung von Post und Telekommunikation Mitte Dezember trotz heftiger Bedenken der Opposition und von Bürgerrechtsorganisationen mit den Stimmen der Großen Koalition um 18 Monate verlängert. Es konnte somit zum 31. 12. 2005 zunächst erneut in Kraft treten. Gleichzeitig mit der Erhebung der Verfassungsbeschwerde haben die Bürgerrechtler aber beantragt, das Gesetz bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für nicht vollziehbar zu erklären.

Es ist schon ausgesprochen absurd, wie die Bundesregierung - und der Bundestag durch seine Zustimmung - einfach die Forderungen aus Karlsruhe ignoriert. So langsam fragt man sich wirklich, wozu noch ein Grundgesetz existiert, wenn jede Zusammenrottung von Prolethikern da einfach drüberweg trampeln darf ...

Wiehernde Amtsschimmel

Schicken dem Shopblogger Behördenpost - das Sozialgericht Bremen meint, man dürfe keine Webseiten haben, in denen im Titel der Name "Sozialgericht Bremen" steht. Beim LawBlog gibts mehr Infos.

Eins ist jedenfalls klar - solange sich Beamte an Gerichten mit solchem Mumpitz die Zeit vertreiben dürfen sie nicht erwarten, das jemand ihr "wir sind überlastet" ernst nimmt.

Werft die Purschen zu Poden!

Bundesgerichtshof hebt Freisprüche im Mannesmann-Prozess auf

Der 3. Strafsenat am Bundesgerichtshof (BGH) folgte damit dem Antrag der Bundesanwaltschaft, die bereits im Mai die Aufhebung der Freisprüche gefordert hatte. Die Urteile würden einer "rechtlichen Prüfung nicht standhalten", hieß es damals. Bei den umstrittenen Prämienzahlungen habe es sich "um strafrechtlich relevante Tatbestände" gehandelt. Die Geldzahlungen seien allein "im Interesse der Zahlungsempfänger" begründet gewesen. Die Angeklagten hätten ihre "Vermögensbetreuungspflicht" so "gravierend" verletzt, dass der Tatbestand der Untreue durchaus erfüllt sei.

Yes!

Bundestag verlängert Zoll-Befugnisse

Wie der Bundestag weiter die Entscheidungen aus Karlsruhe mit Füssen tritt:

Scharfe Proteste kommen auch von der Humanistischen Union (HU): "Die Mehrheit des Bundestages hat heute das Bundesverfassungsgericht erneut düpiert", empört sich deren stellvertretender Bundesvorsitzender Fredrik Roggan. Eine Zumutung sei die Argumentation von Schwarz-Rot: "Erst lassen Parlament und Regierung ein ganzes Jahr tatenlos verstreichen, in dem sie eine verfassungskonforme Regelung hätten schaffen können, um sich dann kurz vor Ablauf der Frist auf Zeitknappheit zu berufen." Es sei skandalös, dass immer häufiger Karlsruhe "den außer Kontrolle geratenen Gesetzgeber stoppen muss." Die HU kündigte an, Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einzureichen und einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen, um ein Wirksamwerden der Regelungen über die Zollbefugnisse zu verhindern.

Es ist schon hochgradig absurd wie mitlerweile nicht mal mehr die deutlich verständlichen Urteile aus Karlsruhe scheinbar Eingang in Prolethikerhirne finden. Im Ergebnis ist jetzt die Einschränkung des großen Lauschangriffs der Lächerlichkeit preisgegeben - man kann ja einfach den Zoll lauschen lassen, anstelle der etwas eingeschränkten Polizei ...

Niederlage für Strafanzeigen-Maschinerie gegen P2P-Nutzer

Das Landgericht Flensburg stärkt die Position der Provider gegen Überwachungsforderungen - aber wie lange wird das halten, anbetracht der Aktivitäten der EU und unser Bundesjustiz-Inkompetenz?

"Unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt" könne von einem Zugangsanbieter verlangt werden, "irgendwelche Daten oder Informationen zu speichern", stellt das Gericht aus dem hohen Norden klar.

Oh Mann, bei solchen Richtern brauchen wir keine Verbrecher mehr ...

Sorry, aber der Richter am Landgericht Hamburg hat wohl die aktuelle Rechtslage sehr seltsam ausgelegt:

Die Kammer erklärte, sie sei überzeugt, dass der Verlag allein durch die Verbreitung auch ohne Kenntnis für die im Forum geäußerten Inhalte haftbar zu machen sei. Er könne schließlich die Texte vorher automatisch oder manuell prüfen. So wie der Verlag das Forum bisher betreibe, fordere er Rechtsverletzungen sogar potenziell heraus, betonte ein Richter. Es sei nicht hinnehmbar, dass "die in ihren Rechten Verletzten Ihnen hinterherrennen müssen". Den Einwand des Verlags, dass eine automatische Filterung erwiesenermaßen nicht funktioniere und eine manuelle Prüfung jedes Beitrags angesichts von über 200.000 Postings pro Monat schlicht nicht zu leisten sei, ließ die Kammer nicht gelten.

Komisch, das der Gesetzgeber was ganz anderes ins Gesetz geschrieben hat - das ausdrücklich eben erst die Kenntnis zur Aktion zwingt. Und diese alberne Technikgläubigkeit, man könne sowas automatisch ausfiltern - technische Kompetenz hat der Richter wirklich nicht bewiesen.

Hoffentlich wird sich Heise passend dagegen wehren und hoffentlich etwas besser abschneiden als z.B. bei der "Link auf Brenner Software" Geschichte ...

Gericht verhandelt Bleiberecht des "Bremer Taliban" - schon absurd, das ein Ausländeramt tatsächlich der Meinung ist, das eine Abwesenheit aufgrund der (selbst nach US-Recht fragwürdigen und definitiv weit ausserhalb jeglicher deutschen Rechtsprechung stehenden) Inhaftierung in Guantanamo als Grund für die Beendigung einer Aufenthaltserlaubnis gelten kann.

EU Generalanwalt gegen Datenweitergabe

Weitergabe von Flugpassagierdaten ist unzulässig sagt der EU Generalanwalt:

Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Philippe Léger, empfiehlt, das Abkommen zwischen der EU und den USA über die Weitergabe von Flugpassagierdaten aufzuheben.

Schon seltsam, wenn der Datenschutz erst durch den EuGH gerettet werden muss, weil er bei uns einfach in vorauseilendem Gehorsam über Bord gekippt wird ...

Na endlich gehts der Dialer-Verwertungskette mal an den Kragen

BGH-Urteil bricht Dialer-Wiederverkaufskette auf:

Dem "durchschnittlich verständigen und informierten Telefon- und Internet-Nutzer" sei "die Leistungskette zwischen dem Teilnehmernetzbetreiber und dem Mehrwertdiensteanbieter nicht bekannt". Daher lasse sich der "Anwahl des Mehrwertdiensts nicht die Erklärung des Nutzers entnehmen, einen Vertrag mit dem Nummernverwalter schließen zu wollen". Der Anbieter sei "aus Sicht des Kunden Erfüllungsgehilfe eines Dritten".

Sehr gut. Damit wird es für die Dialer-Mafia endlich mal schwieriger ihre Gelddruckmaschinen zu betreiben. Wurde ja auch langsam mal Zeit. Ja, mir ist klar, das die Zwischenstationen nicht zwangsweise mit den Dialerabzockern zu tun haben - aber sie haben es zumindestens billigend in Kauf genommen das über sie solche Geschäfte abgewickelt werden. Und das ständige Versteckspiel der Dialerbetreiber hinter Zwischenfirmen war ja nun wirklich absurd.

Bundeskanzler dürfen einen Meineid leisten und schwarze Konten unterhalten, kommen mit einem drohenden Fingerwedeln davon. Aber Betrug am Fussball wird in Deutschland schwer geahndet.

Die EU-Kommission mal wieder

Dass sie Softwarepatente durch die Hintertür einführen will ist ja nicht neu - aber immer noch bedenklich. Aber wenn man sich so Auswüchse von deren Vorstellungen über die Möglichkeiten der Reaktion auf Copyright- und Patentverletzungen anguckt:

Sollte die umstrittene Durchsetzungsrichtlinie vom EU-Parlament und vom Rat abgenickt werden, hätte die Polizei dem FIPR zufolge "mehr Befugnisse gegen Urheberrechtsverletzer in der Hand als gegen Terroristen". So dürften die Strafverfolger etwa in Abstimmung mit Rechtsanwälten künftig die Konten von Eltern einfrieren, deren Kinder sich illegal Musik im Internet heruntergeladen haben könnten.

Konten der Eltern einfrieren, weil die Kinder Musik runtergeladen haben? Hallo, gehts noch? Was für Vollidioten werden eigentlich in die EU-Kommission abgestellt?

Gericht stärkt alte Rechtschreibung

Schon putzig: eine Schülerin bekommt vor Gericht Recht auf die alte Rechtschreibung zugesprochen, aber:

Eine einstweilige Anordnung an den niedersächsischen Kultusminister, die alte Rechtschreibung gelten zu lassen, wollten die Lüneburger Richter allerdings nicht erteilen. Die Schülerin müsse auf ein Urteil warten, mit dem aber vor dem Ende der Schulzeit der Antragstellerin nicht zu rechnen sei.

Irgendwie kann man solche Sachen nur noch mit einer sehr verqueren Vorstellung von Humor erklären. Hat ja schon fast Kohlhaasche Züge das ganze

Shoot-to-Kill Direktiven - und die Welt wird ein Egoshooter

Bruce Schneier über Shoot-to-Kill und dabei speziell ein Vorschlag der International Association of Chiefs of Police . Übersetzt aus dem Vorschlag:

... eine solche Person zeigt "verschiedene ungewöhnliche Verhaltensweisen" wie einen schweren Mantel oder eine dicke Jacke bei warmem Wetter tragen, einen Koffer, eine Umhängetasche oder einen Rucksack mit Ausbeulungen oder erkennbaren Drähten tragen. Die Person zeigt Nervosität, vermeidet Augenkontakt oder schwitzt stark. Möglicherweise sind chemische Rückstände an der Kleidung oder an den Händen. Die Person murmelt möglicherweise Gebete oder schaukelt vor und zurück.

Wohlgemerkt, was mit solchen Personen zu geschehen hat, ist den Chiefs of Police klar: in den Kopf schiessen. Finaler Tötungsschuss. Und natürlich brauchts dafür keinen weiteren Anlass:

... die Bedrohung des Polizisten braucht nicht unmittelbar zu sein, wie bei normaler Vorgehensweise gelehrt wird. Polizisten brauchen nicht zu warten bis eine als Attentäter verdächtigte Person eine Bewegung macht, wie es bei normaler Vorgehensweise für den Einsatz von Schusswaffen notwendig wäre. Ein Polizist braucht nur eine begründete Vermutung für den Verdacht zu haben das der Verdächtige eine Bombe zünden könnte.

Bruce Schneier fragt zu Recht ob wir uns wirklich sicher fühlen dürften wenn eine solche Richtlinie umgesetzt würde. Jeder Taschendieb zeigt genug Merkmale um demnächst dann einfach mal eben abgeknallt zu werden, würde eine so menschenverachtende Richtlinie tatsächlich umgesetzt.

Wir wissen ja wie schnell menschenverachtende Ideen hier dann plötzlich auch auf die Tagesordnung kommen ...

Linkhaftung nach dem Heise-Urteil

Nach diesem Interview beim WDR gilt: "Jeder, der so einen Link setzt, ist dran":

Man muss eben sehr gut aufpassen. Aufgrund dieser neuen Urteile muss man sich überlegen: Auf wen setze ich einen Link? Früher hat man als Privatperson gesagt: 'Komm, ich hau da hundert Links hintereinander' und war ganz stolz. Heute muss man sich wirklich überlegen, ob der, auf den man einen Link setzt, wirklich vertrauenswürdig ist. Man muss diese Links dann auch in regelmäßigen Abständen gegenchecken und prüfen, was sich auf der gelinkten Seite tut.

Womit - wenn es denn tatsächlich so wäre - faktisch das privat betriebene Infoangebot tot wäre auf kurz oder lang, denn niemand kann seine ganzen Links durchprüfen. Ich hab hier fast 5000 Artikel im Blog, die werd ich garantiert nie alle durchgucken können ob da irgendwo irgendwas ist das irgendwem quer aufstösst.

Und so hat dieses Urteil wieder einen weiteren Nagel in den Sarg des Internet getrieben, nur weil Richter immer wieder diese Scheinrechte von Rechteabzockern höher als die freie Meinungsäusserung und die freie Berichterstattung einstufen

Internet-Pranger der US-Strafverfolgungsbehörden

Scheiss auf Persönlichkeitsrechte, im Land der Mutigen und Freien stellt das US-Justizministerium eine Sexualstraftäter-Datenbank ins Netz. Und wer glaubt das wär ja nicht so schlimm, trifft ja nur Vergewaltiger und Pädophile:

Die Online-Aktivitäten der US-amerikanischen Strafverfolger richten sich nicht nur gegen verurteilte Straftäter. Die Polizei von Chicago hat kürzlich eine Site in Betrieb genommen, auf der Personen abgebildet und mit Namen veröffentlicht werden, die der "Unterstützung der Prostitution" verdächtigt werden. Auf der Site findet sich der Hinweis, dass die aufgeführten Personen als unschuldig gelten, bis ein Gericht ihre Schuld festgestellt hat.

Toll, nicht war? Hängen wir dein Bild einfach mal an den Pranger, den kleinen Nebensatz wird der Lynchmob sicherlich lesen bevor er das Seil auspackt und mit deinem Arsch zum nächsten Baum zieht. Und sowieso, Sexualstraftäter kann man als Begriff ja garnicht weit genug fassen ...

Grosser Lauschangriff auch in Sachsen Verfassungswidrig

Owl Content

Sachsens Verfassungsgerichtshof kippt in Teilen den "Großen Lauschangriff" und natürlich fühlen die Poltiker sich trotzdem bestätigt, es müssen ja nur die Gesetze geändert werden - sorry, aber das sehe ich anders. Die Denke muss geändert werden und es ist schade das die Verfassungsrichter nicht da deutlicher werden.

Auch so ein Stück aus dem Tollhaus

Die Lufthansa verdient an der Abschiebung von Ausländern (denn der Staat zahlt da volle Gebühren für einen Flugplatz für), darf aber nicht im Rahmen einer Online-Aktion mit Protest bedacht werden. Denn das ist ja verwerflich, auch wenn es nur die Übertragung der Aktionärsversammlung betraf und nicht das eigentliche Buchungsgeschäft. Trotz Anmeldung der Aktion und vorheriger juristischer Beratung ist der Aktivist jetzt vorbestraft. Und was ist der grossartige Schaden um den es geht? 43000 Euro bei der Lufthansa für angebliche Gegenmaßnahmen ...

Sorry, aber irgendwo hakts da bei mir. Klar, Denial-of-Service-Attacken sind ein Problem und sind eine ziemlich massive Demonstration - andererseits sind Autobahnblockaden, Schienenblockaden oder grosse Protestmärsche auf Hauptverkehrsstraßen auch nichts anderes. Das ist nunmal wesentlicher Bestandteil einer Demonstration, das eine Form gewählt wird, die aufgrund der Nebenwirkungen eben auch bemerkt wird. Sich freundlich lächelnd mit ner Kerze in die Hand irgendwo hinstellen wo man keinen stört ist keine Demonstration, sondern ein Kirchentag.

Gerade die Aktion gegen die Lufthansa war nun aber genau wie eine Demo vorbereitet und aufgezogen worden - aber das Gericht ignoriert das Demonstrationsrecht eben. Ist ja Internet, scheiss drauf. Komisch, vor wenigen Tagen wollten noch Innenminister verhindern, das das Internet ein rechtsfreier Raum wird. Aber vermutlich meinten sie wohl eher was anderes damit ...

GEMA im Grössenwahn

Jedenfalls kann man sowas anders nicht erklären: GEMA fordert Provider zur Sperrung von Websites auf. Ich dachte schon das zu sowas erstmal eine richterliche Feststellung nötig wäre - ja, ich weiss, Büssow hat das auch ohne richterliche Verfügung gemacht, aber der hat wenigstens die Ausrede ein Teil der Exekutive zu sein. Die GEMA ist nur eine Gebührenverwaltung, mehr nicht. Sperrforderungen aufzustellen ist schon ziemlich dreist von denen ...

Die Herberge zur verlorenen Freiheit

David Souter, einer der Richter die das absurde Enteignungsentscheidung des obersten Gerichtshofs mitgetragen hat, kriegt jetzt vielleicht seine eigene Medizin zu schlucken:

In der Kleinstadt Weare in New Hampshire will eine Investitionsfirma ein Hotel an der Adresse 34 Cilley Hill Road bauen. Nur stehe ausgerechnet an dieser Adresse noch ein Haus. Zufällig das von Bundesrichter David Souter. Ja, das ist einer der Richter, der das Urteil mit unterschrieben hat. Woanders würde das "Lost Liberty Hotel" leider keinen Sinn ergeben, da es ein Museum über Bürgerrecht enthalten soll. Und schließlich Außerdem würde ja die gesamte Bürgerschaft von den Steuereinnahmen und so weiter..

In dem Urteil ging es darum, das Enteignung auch dann legal ist, wenn nicht höheres Wohl der Gesellschaft sondern reiner Profit die Motivation für den Bau ist - wer Geld hat, bekommt danach dann das Recht auf Grundstücke, auch wenn diese schon bewohnt sind. Hoffen wir, das der Bauausschuss der Stadt Rückgrat hat und den Richter nach seinem eigenen Urteil behandelt.

Beruhigende Prioritäten

FTPWelt.com: Erste Strafverfahren gegen Nutzer eingeleitet:

Parallel zu den Ermittlungen gegen die Nutzer werde die Anklage gegen die vier mutmaßlichen Drahtzieher aus Südthüringen und München vorbereitet, teilte Germerodt mit.

Genau. Bevor man die Drahtzieher festnagelt, geht man doch erstmal gegen die viel lukrativeren Endbenutzer vor. Beruhigend, das auch in Deutschland der Fokus immer auf den Kleinkriminellen (wenn denn sowas überhaupt für die FTPWelt-Benutzer als Bezeichnung zulässig ist) liegt und nicht so sehr auf den Drahtziehern ...

Seltsame Gerichtsentscheidungen sind International

Supreme Court rules against P2P, Apple to benefit?:

The U.S. Supreme Court ruled in favor of studios and record labels, saying that peer-to-peer software companies should be liable for the copyright infringement of people using their products

Vermutlich werden als nächstes in den USA auch Hämmer, Autos und Vorhangkordeln verboten. Ach ne, geht ja nicht - Mord ist ja nicht so ein schlimmes Verbrechen wie Copyright-Verletzungen ...

Wie das Gericht so eine Entscheidung allerdings im Context eines Netzes wie freenet aufrecht halten will - bei dem es eben keine zentrale Instanz oder Firma gibt - würd mich schon interessieren. Aber Fakten scheinen bei der ganzen Copyright-Diskussion rund um Film- und Musikindustrie ja sowieso völlig aussen vor zu sein.

Suchmaschinen haften nicht für gespeicherte Thumbnails

Kein Schadensersatz für Bilder-Wiedergabe in Suchmaschinen-Thumbnails - was ja sogar eine sinnvolle Begründung vom Gericht bekommen hat, denn die Thumbnails sind nur für die Suchanfragenbearbeitung zwischengespeichert. Wobei die Begründung schon so logisch ist, das man fast erwartet das in der Berufung das ganze gekippt wird und die Hamburger Variante (Suchmaschinen dürfen Bilder nur mit Zustimmung verwenden - was Bildersuchmaschinen defakto unmöglich machen würde, jedenfalls in der Breite wie sie sinnvoll wäre) sich durchsetzt ...

Foren-Betreiber dürfen demnächst keinen Urlaub mehr machen

Denn ein Foren-Betreiber haftet für verspätete Entfernung von rechtswidrigen Inhalten:

Die Ausführung des Forenbetreibers, innerhalb der Frist von 24 Stunden durch Abwesenheit keine Möglichkeit zu einer Sperrung gehabt zu haben, ließ der Richter nicht gelten. Im Zeitalter der "schnellen E-Mails" sei der Beklagte verpflichtet, die von dem Kläger gesetzte Frist einzuhalten. Dieser habe daher die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu tragen.

Das macht defakto den privaten Betrieb eines Forums unmöglich - jedenfalls wenn man es alleine aufsetzt. Und da Blogs mit ihrer Kommentarfunktion auch im Prinzip Foren haben, können wir uns schon auf die erste Klage gegen einen Blogger freuen. Was für ein Scheiss. Natürlich muss man rechtswidrige Inhalte unverzüglich entfernen - aber unverzüglich mit einer Frist von einem Tag gleichzusetzen ist hahnebüchener Mumpitz.

Und was für eine praktische Methode einen unliebsamen Kollegen loszuwerden: wenn er mal ankündigt für ein paar Tage offline zu sein, schnell was ins Forum gepackt und Anzeige erstattet ...

Auch mal ein gutes Urteil zu verkünden

Freispruch im Hyperlink-Prozess:

Richter und Schöffen der 38. Strafkammer des Landgerichts anerkannten ohne Wenn und Aber, dass es sich bei Freudes Berichterstattung über von der Düsseldorfer Bezirksregierung monierten Naziwebseiten um eine Dokumentation zur Zeitgeschichte gehandelt habe.

Sehr gut!

Der Kampf gegen die freie Meinung

Im Prozess gegen Alvar Freude steht kurz vor der Urteilsverkündung des Landgerichtes. Hoffen wir das die Richter dort den Schmu durchblicken den die Staatsanwaltschaft aufbaut und denen eine klare Abfuhr erteilt. Denn wenn der Mist durchkommt werden wir demnächst wirklich Grund haben um Zensur zu schreien - und der Grund werden nicht popelige gelöschte Kommentare auf Blogs sein, sondern das faktische Verbot der Berichterstattung über Sperrverfügungen (und damit aktive Zensurmassnahmen) des Staates.

Markenrecht jetzt auch noch auf Benutzernamen

Forenbetreiber wegen Benutzername abgemahnt - Abzocke pur. Wenn das durchkommt können wir uns auf eine Welle von weiteren Abzockversuchen gefasst machen.

Auf in den Polizeistaat

Owl Content

Bundeskabinett segnet Gesetzentwurf zur Ausweitung der DNA-Analyse ab:

... sollen DNA-Analysen von Personen künftig auch dann gespeichert werden dürfen, wenn diese lediglich kleinere Delikte wie Sachbeschädigungen oder Hausfriedensbrüche begangen haben oder zu erwarten ist, dass sie künftig solche Delikte begehen. Zudem erhalten Ermittler das Recht, DNA-Analysen im Eilverfahren anzuordnen, ohne dass ein Richter diese genehmigen muss.

Du machst an einer Demo mit, die jemandem nicht passt? Kein Problem, deine Daten werden aufgenommen und in die Kartei gepackt. Hausfriedensbruch ist bei ner Demo schnell passiert, Sachbeschädigung wird dir schnell unterstellt und wenn man keinen Richter fragen braucht, kommt man auch gleich viel schneller voran. Und so wird sich fix eine kleine und feine DNA-Datenbank von all den unliebsamen Subjekten sammeln die ein Staat nun garnicht gebrauchen kann - nämlich Leute die sich öffentlich engagieren und das Maul auf machen.

Wie, die Bürgerrechte bleiben auf der Strecke dabei? Scheiss drauf, interessiert weder Otto Orwell noch die geballte Inkompetenz im Justizministerium.

Oh, und wer glaubt das ich nur paranoid bin, hier das vom Justizministerium zitierte Fallbeispiel:

A ist verurteilt worden, weil er wiederholt den Lack von Kraftfahrzeugen mit einem Schraubenzieher zerkratzt hat. Die Prognose ergibt, dass auch künftig entsprechende Straftaten von ihm zu erwarten sind.

Ja, du bist Rollstuhlfahrer und regst dich über die idiotisch parkenden Autofahrer auf und hast mal einem den Lack zerkratzt? Hey, du bist auch weiterhin im Rollstuhl und wir unterstellen dir einfach mal das du auch weiterhin dich über die idiotischen Autofahrer aufregst - also ab in die DNA-Kartei zu den Mördern, Terroristen und Sexualstraftätern. Schliesslich bist du ja mindestens so Gesellschaftsbedrohend wie die.

In was für eine Scheisse reitet uns dieses rot/grüne Puppentheater in Berlin noch rein. Es ist absolut unfassbar

zorniges Gesicht

Und wenn ihr glaubt das würde mit der Union besser:

... zum anderen reicht die vorgeschlagene Neuregelung der DNA-Analyse der CDU längst nicht aus. "Der Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung. Er ist aber zu kurz," sagte der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach. Die Union werde die bestehende Rechtslage bei einem Wahlsieg weiter verschärfen, erklärte der Innen- und Rechtspolitiker. Es gebe kein Recht von Tätern, unerkannt zu bleiben.

Wer da spontan daran denkt jeden streikenden Arbeiter dort zu erfassen ist wohl auf dem richtigen Weg nach deren Vorstellung ...

Und all das von Leuten die sich unter dem Deckmäntelchen des Neo-Liberalismus eine Reduzierung des Staates auf seine Kernfunktionen auf die Fahne geschrieben haben - und als Kernfunktionen nur Überwachung, Ausbeutung und Gängelung des Bürgers sehen.

Wir bewegen uns schnurstracks auf etwas zu das man mit demokratischer Gesellschaft und Rechtsstaat nicht mehr in Verbindung bringen kann.

Keine Anwaltsgebühren für Abmahnungen bei Mehrfachvertretung - noch nicht der ersehnte Durchbruch, aber mal ein erstes Zeichen von Intelligenz. Schön wäre auch wenn generell die Mehrfachvertretung (wie sie z.B. von Walldorf und Stättler ja bei der Musikindustrie und den Brennprogrammen vorliegt) ähnlich betrachtet würden. Zumindestens da wo nicht explizit Rechte der konkreten Firmen vertreten werden sondern eher allgemeine.

Datenschützer: Anonymität im Netz ein gesetzlich verbrieftes Recht

Eine Reaktion aus Kiel auf die Vorwürfe aus Hessen, der Anonymisierungsdienst JAP würde Verbrechen Vorschub leisten:

Man werde sich aber weiter "unzweideutig zur Wehr setzen, wenn Möchtegern-Internetpolizisten ohne Anzeichen von Technikverständnis populistisch den Datenschutz als Täterschutz diskreditieren".

Ob das nach der Bildung der grossen Koalition noch genauso klingen wird?

Urteil in Sachen Musikindustrie gegen heise online

Das Urteil in Sachen Musikindustrie gegen heise online liegt schriftlich vor - und die Richter beweisen mal wieder ihre Internetinkompetenz:

Nach Ansicht der Münchener Richter hat heise online durch das Setzen des Links auf die Eingangsseite der Unternehmenspräsenz vorsätzlich Beihilfe zu einer unerlaubten Handlung geleistet und hafte daher als Gehilfe gemäß § 830 BGB wie der Hersteller selbst. Dem stehe nicht entgegen, dass ein Download der Software erst mit zwei weiteren Klicks möglich sei. Maßgeblich sei allein, dass die Leser der Meldung über den gesetzten Link direkt auf den Internetauftritt geführt werde. Auch sei es nicht relevant, dass die Leser das Produkt auch über eine Suchmaschine finden könnten. Durch das Setzen des Links werde das Auffinden "um ein Vielfaches bequemer gemacht" und damit die Gefahr von Rechtsgutverletzungen erheblich erhöht.

Ich halte mich - und einen Grossteil der deutschen Internetuserschaft - durchaus für fähig mit einer Suchmaschine und einem Herstellernamen sowie Produktnamen das Produkt mindestens genauso schnell zu finden wie mit einem Herstellerlink (je nach Herstellerpräsenz kann der Weg über Suchmaschine sogar effizienter sein).

Ok, wenn sich die Richter explizit aus diesem Kreis von minimalkompetenten Usern ausgrenzen wollen, nur zu. Aber ich betrachte ein Urteil das solche Unfähigkeit bei Usern voraussetzt als persönliche Beleidigung.

Das sie nicht gleich noch die Pressefreiheit mit über Bord geworfen haben kann man da ja schon fast als Glücksfall sehen ...

Metasuchmaschinen-Betreiber muss für ehrverletzende Einträge einstehen

Metasuchmaschinen-Betreiber muss für ehrverletzende Einträge einstehen - bidde watt?

Da tatsächlich keine Nacktbilder der Moderatorin im Internet zu finden waren, verletze bereits die Behauptung der Existenz derartiger Aktaufnahmen das nach Paragraf 823 Absatz Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht und verpflichte zur Unterlassung solcher Behauptungen.

Darf ich das mal übersetzen: weil der Richter in die gestellte Suchanfrage etwas reininterpretiert hat (das olle Ferkel) was garnicht da ist, ist die schmutzige Phantasie des Richter ein Verstoß der Metasuchmaschine gegen die Persönlichkeitsrechte der Moderatorin, die garnicht in der Seite vorkommt.

Suchmaschinen stellen schliesslich über ihr Suchergebnis keine Behauptungen auf - sie liefern nur Treffer zu einer Stichwortanfrage. Hat da jemand mal wieder Ursache mit Symptom verwechselt? Abgesehen davon: wo zum Geier ist die angebliche Behauptung denn zu sehen - nur in der Tatsache das zu vorgegebenen Stichworten Suchergebnisse gefunden wurden? Was für ein hirnrissiger Schwachsinn.

Oder ist es bloss der Versuch eines Juristen seinen arbeitslosen Kollegen der Abmahnfraktion lukrative Einnahmequellen bei wenig Aufwand frei Haus zu liefern? Ich frag ja nur. Ganz unschuldig.

Münchner Landgericht verbietet Link auf Kopiersoftware-Hersteller

Münchner Landgericht verbietet Link auf Kopiersoftware-Hersteller - und Heise feiert das als wichtigen Teilerfolg. Dabei sind vom Gericht nur die völlig absurden Forderungen abgelehnt worden - aber der Link selber muss weg. Gut, man mag ja schon froh sein wenn nicht alle noch so hahnebüchenen Forderungen der Musikindustrie entsprochen wird, aber das Links auf Hersteller illegal sind ist immer noch eine grosse Idiotie. Denn damit ist weiterhin Tür und Tor geöffnet für Link-Abmahner - und auch wenn es nett für den Heise-Verlag ist, das jede Seite ihre Gerichtskosten selber trägt, für den normalen Webworker ist das nicht realistisch - kaum einer hat das Geld um die Kosten eines solchen Verfahrens (und womöglich noch durch mehrere Instanzen) zu bezahlen.

Top Level Domain .at hat keinen zwingenden Bezug zu Österreich

Top Level Domain .at hat keinen zwingenden Bezug zu Österreich - weil deutsche Richter das so meinen. Ausser man wohnt in der Schweiz - dann sind die Richter anderer Meinung. Dieser ganze Unfug mit dem Namensrecht ist doch einfach nur noch lächerlich - Willkür wäre ja fast noch eine verlässliche Alternative gegen die ganzen Urteile die hier in Europa dazu gefallen sind.

Eine ähnlich absurde Begründung - das eine Toplevel-Domain nicht für ein Land stünde - wurde ja auch bei .ag gebracht. Dort haben die Richter sich sogar erdreistet festzulegen das nur eine AG Anrecht auf eine Domain unter .ag hätte.

Im Law Blog wird erklärt was wir aufgrund der schwarzen Liste gegen Korruption in NRW zu erwarten haben.

Gericht bestätigt Störerhaftung des Admin-C

Gericht bestätigt Störerhaftung des Admin-C - was damit dann ja wohl für den Syndikus ziemlich übel sein sollte, denn er ist ja bei vielen Dialerdomains als Admin-C eingetragen und bei dieser seltsamen Warez-Geschichte war er ja wohl auch irgendwie mit im Boot ...

Für Provider jedenfalls sollte das jetzt der letzte Anstoß sein nur noch grundsätzlich den Domaineigentümer in den Admin-C einzutragen - denn sonst kann das ganz böse schief gehen.

Sind Überstunden Pflicht?

Würde das Frankfurter Urteil nicht mit dem Urteil vom EUGh kollidieren? Also müssten die Überstunden als Pflichtbestandteil nicht explizit im Vertrag erwähnt werden? Klar, bisher ist es nur ein EUGh Urteil, von daher natürlich nicht bindend solange nicht ein entsprechendes nationales Gesetz existiert. Aber irgendwie scheint es ja doch durchaus schon Eingang gefunden zu haben, wenn man sich die vielen Verweise auf dieses Thema in Google anguckt.

Und auch damit deckt sich das Urteil aus Frankfurt nicht. Oder die Süddeutsche hat vielleicht ein wichtiges Detail unterschlagen - denn nach Notfall oder aussergewöhnlicher betrieblicher Situation klingt diese Aktenüberführung nicht für mich. Und davon das der Mitarbeiter einen expliziten Hinweis auf die Überstundenpflicht gehabt hätte auch nicht.

Klar, ich bin kein Anwalt und daher wohl kaum geeignet die seltsamen Gedankengänge von Richtern und Anwälten nachzuvollziehen, nur irgendwie schwirrt mir eben das im Kopf rum was beim ARD Ratgeber steht - und das ist ziemlich das Gegenteil zu dem was im Urteil in Frankfurt laut Süddeutsche steht ...

Kleinkarierte Kritik - Rechtliche Inkompetenz - Ebay und das neue EU-Recht - Klarstellung der Rechtssituation bei Gewährleistung und deren Ausschluss bei Privatverkäufen